Ein Hausbesitzer aus Linz muss tief in die Tasche greifen: 330 Euro Strafe plus 60 Euro Beschwerdekosten. Der Grund: acht Monate lang hat der Mann keine Wasserzählerdaten eingetragen. Diese sind aber nötig, um die Kanalgebühren korrekt zu berechnen.
Seine Verteidigung: Die früheren Hausbesitzer hätten ihn nicht informiert, da sie im Ausland leben. Er sei also nicht aufgeklärt worden. Doch sowohl der Magistrat als auch das Landesverwaltungsgericht wollten das nicht gelten lassen.
Die Vorgaben zum Ablesen des Brunnens lagen schriftlich vor. Zusätzliche Milde gab es auch nicht. Denn der Betroffene weigerte sich, sein Monatseinkommen offenzulegen.
Eine mögliche Reduzierung der Geldbuße? Fehlanzeige. Es gab keine Einsicht: Die Strafe für den Mann wurde nicht gesenkt, sondern teurer