Die Salzburger Landesregierung plant, elektronische Bildverstärker, Wärmebildgeräte und andere künstliche Nachtzielhilfen künftig auch bei der Jagd auf Biber und Beutegreifer zu erlauben. Das sorgt jetzt nicht nur bei Tierschützern für heftige Kritik, denn eigentlich wäre so eine Regelung rechtswidrig.
„Der Einsatz von Nachtzielgeräten gegen geschützte Arten widerspricht eindeutig dem EU-Recht. Dass Salzburg diese Praxis dennoch erlauben will, ist rechtlich unhaltbar und für viele Tiere gefährlich“Christian PichlerWWF
Die FFH-Richtlinie der Europäischen Union schreibt klar vor: Nichtselektive Fang- und Tötungsmethoden für geschützte Arten sind verboten. Das bedeutet, Methoden, bei denen man im Dunkeln nicht ausschließen kann, dass geschützte Tiere verwechselt oder unabsichtlich getötet werden, dürfen nicht eingesetzt werden. Genau darunter fällt auch die Technik, die für das Schießen bei Nacht vorgesehen ist.
FFH-Richtlinie
Unter FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) versteht man ein EU-Gesetz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt um wildlebende Tiere, Pflanzen und natürliche Lebensräume zu schützen.
„In der Schweiz hat ein Wildhüter in der Nacht drei seltene Luchse erschossen, weil er sie mit anderen Wildtieren verwechselt hatte. Diese Tragödie zeigt, wie riskant und fahrlässig die Nachtjagd auf geschützte Arten sein kann“
Der WWF richtet einen dringenden Appell an die Salzburger Landesregierung: Die geplante Ausweitung der Nachtjagd auf geschützte Arten sowie der Einsatz künstlicher Nachtzielhilfen soll sofort gestrichen werden. Außerdem fordert der WWF, dass jede Änderung des Jagdgesetzes komplett mit den EU-Vorschriften übereinstimmen muss.