Kreuzschmerzen, Arthrose, Hüftschmerzen, Beschwerden an der Wirbelsäule – mit zunehmenden Alter treten gesundheitliche Probleme meist häufiger auf. Martha S. weiß das nur zu gut. Die 89-Jährige tut sich mittlerweile beim Gehen schwer, Füße und Rücken schmerzen.
Vom Hausarzt wurde ihr kürzlich ein Kurantrag gestellt. Doch dieser wurde von der Pensionsversicherungsanstalt (PV) abgewiesen. "Es ist unumstritten, dass man in dem Alter Beschwerden hat. Ist ein betagter Mensch, der sein Leben lang gearbeitet und Beiträge eingezahlt hat, nicht mehr wert, eine Schmerzlinderung zu erhalten?", äußert sich Marthas Tochter empört.
Martha war bereits drei Mal auf Kur und einmal nach einer Herzoperation auf Reha. Die Wienerin ist auf Pflegegrad 1 eingestuft. Genau das sei das Problem, erklärte man den beiden, als sie sich an die Ombudsstelle der Pensionsversicherung wandten. Wenn Martha auf Reha gehen würde, würde sie den Anspruch auf Pflegegeld verlieren. Davon riet man ihr ab.
Seitens der PV wurde festgehalten, dass für ein neuerliches Heilverfahren keine Notwendigkeit besteht. "Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge sowie der Rehabilitation unterstützen dabei, die Gesundheit zu stärken und zu fördern. Neben der medizinischen Bedürftigkeit muss allerdings eine ausreichende Kur- bzw. Reha-Fähigkeit gegeben sein. Bei einem Bezug von Pflegegeld ist dies in der Regel nicht mehr ausreichend gegeben, um an Therapien etc. teilnehmen zu können, weswegen der Antrag abgelehnt wurde", wird gegenüber "Heute" erklärt.
Für Martha und ihre Tochter unverständlich: "Für einen betagten Menschen zahlt sich eine Behandlung anscheinend nicht mehr aus. Eine Reha bzw. ein Heilverfahren könnte Pflegebedürftigkeit vermeiden und ein selbstbestimmtes Leben zu Hause über längere Zeit ermöglichen", sagen sie.