Im Tiroler Oberland ist in der Nacht zum Sonntag (25. Jänner) ein Wolf von Jägern erlegt worden. Der Abschuss erfolgte auf Basis einer behördlichen Verordnung des Landes Tirol, die kurz darauf wieder aufgehoben wurde. Der Fall sorgt für Diskussionen – vor allem wegen des Schutzstatus des Wolfs.
Ausgangspunkt waren wiederholte Nachweise von zwei Wölfen in Siedlungsnähe. Das Land sah Handlungsbedarf und griff zu einem rechtlich heiklen Instrument.
Die Abschussverordnung wurde am 21. Jänner 2026 erlassen. In den Gemeindegebieten von Fließ und Fiss waren zuvor zwei Wölfe dokumentiert worden. Laut Land bestand die Gefahr, dass die Tiere ihre Scheu verlieren könnten.
Der Abschuss wurde der Jägerschaft übertragen und innerhalb weniger Tage vollzogen. Mit der Erlegung des Tieres trat die Verordnung außer Kraft.
Der Wolf ist in Österreich geschützt und keine jagdbare Art. Abschüsse sind nur als Ausnahme zulässig – etwa zur Abwehr von Gefahren oder zur Vermeidung ernster Schäden. Voraussetzung ist, dass es keine andere geeignete Lösung gibt und der Erhalt der Art nicht gefährdet wird.
Genau diese Voraussetzungen machen jeden Wolfsabschuss rechtlich sensibel. In der Vergangenheit kam es nach ähnlichen Fällen mehrfach zu Anzeigen und Prüfverfahren.
Nach aktuellen Daten leben in Österreich rund 100 Wölfe. Es gibt mehrere Rudel, vor allem im Westen des Landes. Tirol zählt zu jenen Bundesländern, in denen es regelmäßig zu Sichtungen kommt – und entsprechend häufig zu Konflikten.
Das Land Tirol ersucht die Bevölkerung, weitere Sichtungen oder Beobachtungen über das offizielle Sichtungsformular oder bei der zuständigen Behörde zu melden.