Per Verordnung getötet

Zu nah an Häusern! Wolf in Tirol von Jägern erschossen

Im Bezirk Landeck (T) ist ein Wolf per Abschussverordnung erlegt worden. Der Fall zeigt, wie schmal der Grat zwischen Schutz und Eingriff ist.
Christoph Weichsler
25.01.2026, 16:30
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Im Tiroler Oberland ist in der Nacht zum Sonntag (25. Jänner) ein Wolf von Jägern erlegt worden. Der Abschuss erfolgte auf Basis einer behördlichen Verordnung des Landes Tirol, die kurz darauf wieder aufgehoben wurde. Der Fall sorgt für Diskussionen – vor allem wegen des Schutzstatus des Wolfs.

Ausgangspunkt waren wiederholte Nachweise von zwei Wölfen in Siedlungsnähe. Das Land sah Handlungsbedarf und griff zu einem rechtlich heiklen Instrument.

Warum der Abschuss erlaubt wurde

Die Abschussverordnung wurde am 21. Jänner 2026 erlassen. In den Gemeindegebieten von Fließ und Fiss waren zuvor zwei Wölfe dokumentiert worden. Laut Land bestand die Gefahr, dass die Tiere ihre Scheu verlieren könnten.

Der Abschuss wurde der Jägerschaft übertragen und innerhalb weniger Tage vollzogen. Mit der Erlegung des Tieres trat die Verordnung außer Kraft.

Enger rechtlicher Rahmen

Der Wolf ist in Österreich geschützt und keine jagdbare Art. Abschüsse sind nur als Ausnahme zulässig – etwa zur Abwehr von Gefahren oder zur Vermeidung ernster Schäden. Voraussetzung ist, dass es keine andere geeignete Lösung gibt und der Erhalt der Art nicht gefährdet wird.

Genau diese Voraussetzungen machen jeden Wolfsabschuss rechtlich sensibel. In der Vergangenheit kam es nach ähnlichen Fällen mehrfach zu Anzeigen und Prüfverfahren.

Wie viele Wölfe in Österreich leben

Nach aktuellen Daten leben in Österreich rund 100 Wölfe. Es gibt mehrere Rudel, vor allem im Westen des Landes. Tirol zählt zu jenen Bundesländern, in denen es regelmäßig zu Sichtungen kommt – und entsprechend häufig zu Konflikten.

Das Land Tirol ersucht die Bevölkerung, weitere Sichtungen oder Beobachtungen über das offizielle Sichtungsformular oder bei der zuständigen Behörde zu melden.

{title && {title} } CW, {title && {title} } 25.01.2026, 16:30
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen