"Drohende Mangelernährung"

"Zu wenig Fleisch": Schülerin verklagte Schule

Weil Schulkantinen in Freiburg (Baden-Württemberg) nur ein Mal pro Woche Fleisch auf dem Speiseplan haben, reichte eine Schülerin Klage ein.
Nick Wolfinger
26.06.2025, 22:49
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Weil ihr die Gerichte in der Schulkantine nicht schmeckten zog eine Schülerin aus Baden-Württemberg vor Gericht. Es ist wohl das (vorerst) letzte Kapitel in einem jahrelangen Streit um die Schulausspeisung in der Stadt Konstanz.

An der dortigen Ganztagsschule gibt es an vier Tagen pro Wochen ein Mittagessens-Angebot, das seit diesem Schuljahr an drei Tagen vegetarisch oder vegan ist und nur noch an einem Tag pro Woche Fleisch oder Fisch beinhaltet.

Angebot entspricht Empfehlungen

Das neue Angebot orientiere sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die für Schulkantinen höchstens einmal pro Woche Fleisch und mindestens einmal pro Woche Fisch empfiehlt, argumentierte die Stadt Konstanz.

Einer streitlustigen Familie schmeckte das gar nicht. Sie reichte eine Eilantrag gegen die Schule wegen "drohender Mangelernährung" ein. Auch mit "Nahrungsmittelunverträglichkeit" wurde argumentiert.

Eilantrag wegen "drohender Mangelernährung"

In einem Eilantrag am Verwaltungsgericht (VG) Freiburg vom 23. März 2025 forderten sie ein tägliches Fleischangebot in der Schulkantine. Wenig überraschend wurde der Antrag abgewiesen. Die Begründung: Es bestehe keine Eilbedürftigkeit in dieser Entscheidung. Die drei Richterinnen, die sich mit dem Fall beschäftigten, sahen durch "überwiegend vegetarische Ernährung in der Schule keine Gefahr für eine Mangelernährung", wie der "Südkurier" Ende Mai einen Gerichtssprecher zitierte.

Keine Pflicht, in der Schulkantine zu essen

Weiters argumentierte das Gericht: Die Eltern könnten selbst fleischhaltige Gerichte für ihre Tochter zubereiten und ihr als Proviant für die Schulzeit mitgeben. Bezüglich behaupteter Nahrungsmittelunterverträglichkeit erklärte das Gericht, dass keine Verpflichtung bestehe, am Schulessen teilzunehmen. Zudem verfüge jede Schule über Gestaltungsspielraum, ob und welches Essen angeboten wird. Im Gegenzug für das verringerte Fleischangebote stelle die Schule mehr (saisonales) Obst und Gemüse bereit.

Beschwerde abgewiesen

Die Familie legte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ein. Doch auch dieser wies das Begehren zurück – aus formalen Gründen. Am VGH besteht sogenannter Anwaltszwang – doch die Familie hatte keinen Anwalt mit der Sache betraut. Auch die Beschwerde der Tochter war unzulässig, da sie am erstinstanzlichen Verfahren gar nicht beteiligt war. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.

{title && {title} } NW, {title && {title} } Akt. 27.06.2025, 09:29, 26.06.2025, 22:49
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