Wien

Wiener Schüler sollen jetzt fünf Tage lang Gurgeln

Um eine weitere Erkrankung auszuschließen, soll bei einem positiven Fall in der Klasse fünf Tage gegurgelt werden. Antigentests reichen nicht aus.

19.01.2022, 22:16
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Gurgel-Nachzipf für Wiener Schüler: Bei einem positiven Fall soll fünf Tage lang getestet werden.
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Die Omikron-Welle trifft auch die Schulen hart. 229 Klassen waren am Dienstag gesperrt, die Stadt wendet sich an kürzlich pensionierte Lehrkräfte und Studenten, um sicher zu stellen, dass trotz steigender Krankenstände der Betrieb läuft.

Wie "Heute" nun bekannt wurde, gibt es auch in der Teststrategie eine Änderung. Eine Bitte der Bildungsdirektion ging an die Wiener Schuldirektoren: Künftig sollen bei einem positiven Coronafall in der Klasse die restlichen Schüler fünf Tage hintereinander PCR-Gurgeltests machen. Die Regierung schreibt Antigentests vor, Wien setzt hier auf die verschärfte Variante. Auch auf allgemeine Schutzmaßnahmen wie die Reduktion von Kontakten ohne Verwendung von Masken und das Tragen von NMS oder FFP2-Masken wird nochmals hingewiesen. 

Seit Schulbeginn waren in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich zwei PCR-Tests pro Woche für Schüler vorgesehen. Am 17. Jänner wurde die Regelung auf ganz Österreich ausgeweitet.

Rekord an Neuinfektionen, Wohnzimmer-Tests wieder erlaubt

Dass es gar nicht genug Vorsichtsmaßnahmen geben kann, zeigen die aktuellen Corona-Zahlen der Hauptstadt. Am schlimmsten Corona-Tag des Jahres gab es österreichweit mit 27.677 Neuinfektionen und 14 Todesfälle so hohe Zahlen wie noch nie. Diese mussten sogar nachträglich massiv nach oben korrigiert werden. In Wien wurden 9.161 Neuinfektionen verzeichnet. 

Mehr PCR-Tests bedeuten aber gleichzeitig auch mehr Arbeit für die Wiener Labors. Wie die Regierung am Mittwoch bekannt gab, sind künftig Antigentests zuhause, die sogenannten Wohnzimmer-Tests wieder erlaubt - nur die Hauptstadt ist hier leider ausgenommen. Diese werden nun auch in 3G-Bereichen anerkannt – vorausgesetzt sie sind in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst. Gültig sind sie für eine Dauer von 24 Stunden.

Kindergärten informieren Eltern

In Kindergärten werden Eltern ab dem ersten Corona-Fall schriftlich kontaktiert. Als Kontaktperson 1 gelten die Kinder jedoch nicht, sie dürfen den Kindergarten weiterhin besuchen. Vorsichtsmaßnahmen werden empfohlen, fünf Tage nach dem letzten Kontakt mit dem infizierten Kind kann man ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen und ist damit aus der Gefahrenzone.

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