Reisen

Österreich verhängt Ski-Verbot für Ungeimpfte

In gerade einmal drei Wochen soll die Skisaison starten, doch die Corona-Neuinfektionen steigen unaufhörlich.

Christine Scharfetter
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Wer in der kommenden Wintersaison in Österreich auf die Piste möchte, muss geimpft oder genesen sein - oder sich die Skier auf den Rücken schnallen.
Wer in der kommenden Wintersaison in Österreich auf die Piste möchte, muss geimpft oder genesen sein - oder sich die Skier auf den Rücken schnallen.
Stefanie Oberhauser / EXPA / picturedesk.com

Über 400 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen  und eine 7-Tagesinzidenz von 635,1, nicht einmal bei den Neuinfektionen gibt es nach dem Inkrafttreten der 2G-Regel eine Entspannung. Diese sind von 7.712 am Dienstag wieder auf 11.398 Fälle in die Höhe geschossen. Ein neuer Rekord zur Wochenmitte. 

Doch was bedeuten die Zahlen für den Wintertourismus? Wird es heuer eine Skisaison geben und stehen wir bei unseren Nachbarn vielleicht bald wieder auf der roten Liste?

Skilifte mit 2G-Regel

Virologin Monika Redlberger-Fritz von der MedUni Wien sieht den Wintertourismus derzeit noch nicht wackeln. Das Mitglied des Nationalen Impfgremiums appelliert allerdings: "Je mehr jeder Einzelne daran arbeitet, sich impfen lässt und einen Verbreitung des Virus verhindert, desto schneller wird die Inzidenz wieder heruntergehen. Und mit einer niedrigen Inzidenz können wir auch den Tourismus aufrechterhalten."

"Es liegt an jedem Einzelnen."

Zumindest bei den Sicherheitsmaßnahmen wurde bereits nachjustiert und diese an die seit 8. November geltende 2G-Regel angepasst. So dürfen nicht nur Restaurants und Après-Ski-Bars nur noch geimpft oder genesen betreten werden, sondern auch die Gondeln und Skilifte. Natürlich zusätzlich zur FFP2-Maske in geschlossenen Gondeln und Kabinen sowie im Seilbahnbereich.

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    Immer mehr Geschlechterunterschiede werden in COVID-Studien erwähnt. Es stellt sich ebenfalls die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen sozialen Geschlechterrrollen und einer Infektionsgefahr besteht.
    Immer mehr Geschlechterunterschiede werden in COVID-Studien erwähnt. Es stellt sich ebenfalls die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen sozialen Geschlechterrrollen und einer Infektionsgefahr besteht.
    Getty Images/iStockphoto

    Das betrifft Seilbahnen genauso wie Sessel- und Schlepplifte. Damit müssen Ungeimpfte zu Fuß den Berg hinauf, es sei denn, sie wohnen dort. Davon ausgenommen sind auch Kinder unter 12 Jahren.

    Kein Tourismus für Ungeimpfte

    Eine Regel, die auch in sämtlichen Beherbergungsbetrieben gilt. Somit dürfen nur noch Geimpfte und Genesene auf Urlaub fahren. Ganz egal, ob man aus Österreich oder einem fremden Land kommt. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Wer aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen, zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses, zum Zwecke des Schul- oder Universitätsbesuchs in einem Hotel übernachtet oder auf Kur ist, muss nicht geimpft oder genesen sein.

    3G bei den Nachbarn

    Diese Personen dürften heuer wohl in die Schweiz oder nach Italien ausweichen. Dort steht Österreich – zumindest derzeit noch – nicht auf der roten Liste und es gilt weiterhin die 3G-Regel, womit auch nicht geimpfte Personen in Hotels und Restaurants willkommen sind und mit dem Lift auf den Berg befördert werden.

    So muss bei der Einreise nach Italien "lediglich" der "Grüne Pass" zusätzlich zum digitalen Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) vorgewiesen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. In Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen müssen alle Personen ab 12 Jahren ebenfalls einen 3G-Nachweis erbringen. Gleiches gilt für Wintersporttreibende. Außerdem muss in geschlossenen Kabinenbahnen und Sesselliften mit geschlossener Haube Maske getragen werden.

    In der Schweiz müssen Österreicher über 16 Jahren bei der Einreise geimpft, genesen oder getestet sein und zusätzlich das elektronische Einreiseformular ausfüllen. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine Maskenpflicht. Der Zugang zu Restaurants, Hotels und anderen Freizeiteinrichtungen wird nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat (geimpft, genesen, getestet) erlaubt. Dies gilt allerdings nicht für die Skipisten und Seilbahnen. Einzig die Maskenpflicht besteht in den Gondeln, geschlossenen Warteräumen und anderen Innenräumen weiterhin.