Mitarbeiter unter Verdacht

100.000 Euro aus Tresor gestohlen: jetzt brisante Wende

101.493 Euro verschwanden aus einem Tresor am Katschberg. Fast ein Jahr später gibt es zwei Verdächtige – jetzt erlaubt das Gericht Kontoöffnungen.
01.11.2026, 12:23
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Es war ein Coup kurz vor Weihnachten 2025, der für Aufsehen sorgte: Am Katschberg verschwanden mehr als 100.000 Euro aus dem Tresor des Tourismusbüros. Das Geld stammte aus den Einnahmen des beliebten Adventwegs. Fast ein Jahr lang blieb die Tat ungeklärt. Nun kommt Bewegung in den Fall: Das Oberlandesgericht Graz hat eine Kontoöffnung bei zwei Tatverdächtigen erlaubt.

Tresor war unversehrt – Täter kannte den Code

Insgesamt 101.493,50 Euro erbeuteten die bislang unbekannten Täter am 21. Dezember des Vorjahres. Am Abend zuvor waren die Einnahmen gegen 20.30 Uhr im Safe des Tourismusbüros deponiert worden. Am nächsten Morgen um 7.30 Uhr war der Tresor leer.

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Rasch gerieten sechs Mitarbeiter und Personen mit beruflichem Naheverhältnis zum Tourismusbüro ins Visier der Ermittler. Einbruchspuren gab es keine, auch der Tresor selbst blieb unbeschädigt. Der Täter dürfte den Code gekannt haben.

"DNA-Spuren haben wir keine gefunden und die Videoaufnahme einer Kamera zeigt nur den Schatten einer Person, die sich um 2 Uhr dem Tourismusbüro genähert hat", sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt laut der "Kleinen Zeitung".

Mann und Frau im Visier der Ermittler

Mittlerweile hat sich der Tatverdacht gegen zwei Personen erhärtet. Dabei handelt es sich um einen Mann und eine Frau. Beide wurden zuletzt im Büro angetroffen und kannten den Code des Tresors.

Die zuständige Staatsanwältin beantragte deshalb beim Landesgericht Klagenfurt eine Öffnung der Konten der beiden Verdächtigen. Der zuständige Richter lehnte den Antrag zunächst ab. Damit drohte der Fall beinahe zum Cold Case zu werden.

Doch die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein – mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Graz stimmte der Kontoöffnung nun zu. Eine Begründung für die Entscheidung lag zunächst nicht vor. Gerichtssprecher Stefan Koller erklärte, dass Auskünfte erst nach Zustellung der Entscheidung an alle Betroffenen erteilt werden dürfen.

red, 01.11.2026, 12:23