Es war einer der größten Missbrauchsfälle in Oberösterreich: Ein Arzt aus dem Salzkammergut missbrauchte über Jahre hinweg Buben, die er in seiner Ordination behandelte. Insgesamt 109 Kinder und Jugendliche wurden zu Opfern, 40 davon waren jünger als 14 Jahre. Nun ist der inzwischen 63-jährige Mediziner wieder auf freiem Fuß.
Im Februar 2019 war der Fall ins Rollen gekommen. Die Mutter eines damals 15-Jährigen hatte sich an die Oberösterreichischen Nachrichten gewandt und berichtet, dass ihr Sohn jahrelang von dem niedergelassenen Arzt sexuell missbraucht worden sei. Die Übergriffe sollen während vermeintlich notwendiger Untersuchungen stattgefunden haben. Der Bub litt an einer Hodenfehlstellung.
Was zunächst wie ein einzelner Missbrauchsfall wirkte, entwickelte sich zu einem riesigen Kriminalfall. Ermittler durchforsteten die Patientenkartei des Arztes und fanden immer mehr mögliche Opfer. Im Februar 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Wels schließlich Anklage gegen den Mediziner.
Im Juni 2020 wurde der Arzt zu 13 Jahren Haft und zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt. Das Oberlandesgericht Linz reduzierte die Strafe später auf zwölf Jahre. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem mit einer nachträglichen Schadensgutmachung von 70.000 Euro an mehrere Opfer.
Bis März 2025 war der Mann im forensisch-therapeutischen Zentrum Garsten untergebracht. Danach wurde er in die Justizanstalt Sonnberg überstellt.
Nun, siebeneinhalb Jahre nach seiner Festnahme, ist der 63-Jährige vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Das bestätigte das Landesgericht Korneuburg den OÖN. Dieses hatte einen entsprechenden Antrag im Juni zunächst abgelehnt.
Mit einer Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien hatte der Verurteilte schließlich Erfolg. Ausschlaggebend für die bedingte Entlassung war ein neues psychiatrisches Gutachten. Demnach sei die "Gefährlichkeit" des pädophilen Mediziners "nicht mehr gegeben".
Die Entlassung ist allerdings an zahlreiche Auflagen geknüpft. Der Mann muss mit Bewährungshelfern kooperieren und eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die bedingte Entlassung widerrufen werden – dann müsste er zurück ins Gefängnis. Seinen Beruf als Arzt darf der 63-Jährige nicht mehr ausüben. Bereits 2019 hatte er sich aus der Ärzteliste streichen lassen.