Die tödliche Hundeattacke von Naarn (OÖ) im Oktober 2023 hat ein weiteres gerichtliches Nachspiel. Nachdem drei American Staffordshire Terrier eine 60-jährige Joggerin angefallen und tödlich verletzt hatten, wurden die Tiere der Halterin abgenommen. Nun geht es um die Kosten, die dadurch entstanden sind – und die fallen ordentlich aus: 12.046,60 Euro soll die Frau für Abnahme, Unterbringung und Versorgung der Hunde bezahlen.
Dagegen wehrte sich die Hundehalterin vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Sie kritisierte vor allem die Höhe und Notwendigkeit einzelner Kosten. Außerdem argumentierte sie, dass die Tiere auch anderswo hätten untergebracht werden können.
Das Gericht bestätigte die Kostenvorschreibung nun grundsätzlich. Nach dem oberösterreichischen Hundehaltegesetz müssen die Kosten für abgenommene Hunde von ihren Haltern getragen werden. Das gilt unabhängig davon, ob diese ein Verschulden trifft.
Neben der Unterbringung zählen dazu auch notwendige Transporte, tierärztliche Untersuchungen und weitere erforderliche Maßnahmen. Im konkreten Fall umfasst das auch die Kosten für die schmerzlose Tötung der Tiere.
Die Richter hielten die verrechneten Transport- und Unterbringungskosten sowie die Erstuntersuchungen für angemessen. Auch die Kosten für die angeordneten Tötungen und die Kommissionsgebühr seien gerechtfertigt. Eine alternative Unterbringung, wie von der Halterin vorgeschlagen, musste die Behörde nicht berücksichtigen.
Allerdings gab es auch einen Punkt, bei dem das Gericht der Hundehalterin recht gab: Die Kosten für zwei verhaltensmedizinische Gefährlichkeitsevaluierungen dürfen ihr nicht verrechnet werden. Nach Ansicht des Gerichts war die besondere Gefährlichkeit der beiden Hunde aufgrund der tödlichen Attacke und des strafgerichtlichen Urteils ohnehin bereits gesetzlich anzunehmen.
Hintergrund des Verfahrens ist der Angriff vom 2. Oktober 2023. Damals wurde die 60-jährige Joggerin gegen 8.40 Uhr von mehreren Hunden attackiert. Sie erlitt schwerste Bissverletzungen an Gesicht, Nacken, Brust sowie Armen und Beinen. Rund 55 Minuten soll die Frau bei vollem Bewusstsein unter schlimmsten Schmerzen und Todesangst gelitten haben, bevor sie noch am Tatort starb.
Zwei der drei Hunde wurden später aufgrund ihrer besonderen Gefährlichkeit schmerzlos getötet. Die Entscheidung über den Kostenersatz bestätigte das Landesverwaltungsgericht nun grundsätzlich.