Der tödliche Felssturz in Steyr-Unterhimmel beschäftigt erneut das Gericht. Am 8. Februar 2023 stürzten rund 3.000 Kubikmeter Gestein ab. Zwei Arbeiter im Alter von 31 und 64 Jahren, die mit der Hangsicherung beschäftigt waren, wurden unter den Felsmassen begraben. Einer der Männer war der Sohn des angeklagten Seniorchefs eines Kärntner Sprengunternehmens und hatte den Bagger bedient.
Am 5. November wird am Landesgericht Steyr der Prozess gegen einen Unternehmer und einen Geologen fortgesetzt. Beiden wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Am selben Tag soll am Unglückshang eine weitere Felsnase kontrolliert gesprengt werden.
Wegen der Gefahr weiterer Felsstürze konnten die Toten erst nach sechs Tagen geborgen werden. Vier Gebäude mussten damals evakuiert werden. Für den Prozess liegen mittlerweile ein neues Gutachten und ein Ergänzungsgutachten vor. Die zusätzliche Untersuchung sollte klären, wo sich der Bagger befand, als der Hang abrutschte.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmer und dem baubegleitenden Geologen fahrlässige Tötung vor. Beide bekannten sich nicht schuldig. Nach Ansicht der Anklage war es falsch, den bereits losen Felsen von oben abzutragen. Außerdem hätte sich der Geologe über die gewählte Abbaumethode informieren müssen.
Der Anwalt des Unternehmers argumentierte, sein Mandant habe sich auf die Einschätzung des Experten verlassen. Der Verteidiger des Geologen hielt dagegen, der Baggerfahrer habe sich eigenverantwortlich in Gefahr begeben. Umstritten war auch, ob die Arbeiten bis zur Vorlage eines neuen Abbaukonzepts hätten ruhen müssen. Dieses sollte am 13. Februar 2023 vorliegen – fünf Tage nach dem Unglück.
Während das Gericht die Verantwortung für das Unglück klären soll, gehen die Sicherungsarbeiten in Unterhimmel weiter. Am 5. November ist für 15 Uhr die zweite kontrollierte Sprengung einer Felsnase geplant, wie die "Oberösterreichischen Nachrichten" berichten. Bereits im August war eine erste Sprengung durchgeführt worden.
Neue Steinschlagschutznetze und ein Schutzwall sollen das Gebiet zusätzlich sichern. Das Projekt wird von der Wildbach- und Lawinenverbauung abgewickelt, eine Spezialfirma wurde mit der Sprengung beauftragt.
Für Anrainer und Passanten gilt am Sprengtag besondere Vorsicht: Die festgelegte Gefahrenzone wird mit Absperrgittern, Hinweistafeln und Sprengposten gesichert. Das Betreten ist verboten. Wer sich dort aufhält, muss die Zone nach dem ersten Sprengsignal verlassen. Dieses ertönt bereits 30 Minuten vor der geplanten Sprengung.