Streit um Betriebskosten

11.700 Euro – Mieterin blitzt bei Wiener Wohnen ab

Eine Wienerin wollte sich Betriebskosten gerichtlich zurückholen. Doch der Oberste Gerichtshof machte ihr nun einen Strich durch die Rechnung.
16.10.2026, 05:30
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Eine Mieterin von Wiener Wohnen wollte Betriebskosten zurückfordern, blitzte vor dem OGH aber ab. Das Bild zeigt einen Wiener Gemeindebau.
Denise Auer

Eine Gemeindebaumieterin aus der Brigittenau zog wegen ihrer Betriebskosten in Wien vor Gericht. Die Frau war der Ansicht, dass eine entsprechende Klausel in ihrem Mietvertrag nicht ausreichend klar formuliert sei. Neben einer Rückzahlung verlangte sie auch, künftig keine Betriebskosten und besonderen Aufwendungen mehr bezahlen zu müssen.

Streit um Betriebskosten

Hintergrund ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2025. Damals stellten die Höchstrichter fest, dass unklare Betriebskostenvereinbarungen in bestimmten Mietverträgen unwirksam sein können. Betroffene Mieter dürfen unter Umständen bereits bezahltes Geld zurückfordern.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

"Ausreichend klar formuliert"

Die Richter kamen zum Schluss, dass die umstrittene Vertragsklausel ausreichend transparent sei. Daraus gehe klar hervor, welche Betriebskosten verrechnet werden dürfen. Entscheidend ist das Mietrechtsgesetz, das für die betroffenen Gemeindewohnungen vollständig gilt. Die frühere OGH-Entscheidung lasse sich daher nicht auf Wiener Wohnen übertragen.

Bereits mehrmals abgeblitzt

Die Frau war bereits in den ersten beiden Instanzen mit ihrer Klage gescheitert. Auch ihre außerordentliche Revision beim OGH blieb erfolglos. Damit wurde die Entscheidung zugunsten von Wiener Wohnen nun bestätigt.

Für andere Gemeindebaumieter bedeutet das allerdings keinen Freibrief für sämtliche Betriebskosten. Einzelne Abrechnungen können weiterhin auf unzulässige Verrechnungen überprüft werden. Eine pauschale Rückforderung aufgrund der umstrittenen Vertragsklausel ist damit aber laut Aussendung des Gerichts nicht möglich.

nibu, 16.10.2026, 05:30
Weitere Storys