Tatort Holocaust-Mahnmal

13 Jahre Haft für jungen IS-Anhänger nach Messerangriff

Ein IS-Anhänger (20) ist nach einem Messerangriff auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
Newsdesk Heute
05.03.2026, 17:16
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Rund ein Jahr nach dem brutalen Messerangriff auf einen spanischen Touristen beim Holocaust-Mahnmal in Berlin ist ein IS-Anhänger zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht hat den 20-Jährigen am Donnerstag unter anderem wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen.

Im Februar 2025 stach er dem Touristen mit einem Messer schwer in den Hals. Das Opfer hat nur knapp überlebt und lag im künstlichen Tiefschlaf. Das Kammergericht befand den damals 19-jährigen Syrer wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung sowie versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland für schuldig.

"Wichtige Blutgefäße um Millimeter verfehlt"

Die Richterin erklärte, er habe die Tat im Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) begangen. Das Opfer habe nur deshalb überlebt, weil wichtige Blutgefäße um Millimeter verfehlt worden seien. Laut Anklage hatte der Beschuldigte kurz vor dem Angriff über Messengerdienste Kontakt zu IS-Mitgliedern aufgenommen und sich als Mitglied angeboten.

Für die Tat reiste er extra von seinem Wohnort Leipzig nach Berlin. Der Beschuldigte war 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Die Anklage wirft ihm vor, den 30-jährigen Spanier mitten im Stelenfeld plötzlich von hinten gepackt und ihm eine 14 Zentimeter lange, klaffende Schnittwunde am Hals zugefügt zu haben.

Opfer lag zeitweise sogar im Koma

Der Spanier war mit zwei Freunden unterwegs, um das Mahnmal zu besuchen. Das Opfer wurde vor Ort von Notärzten versorgt, im Krankenhaus notoperiert und lag zeitweise im Koma. Der Verdächtige wurde wenige Stunden nach der Tat festgenommen. Die Bundesanwaltschaft forderte in ihrem Schlussplädoyer lebenslange Haft nach Erwachsenenstrafrecht.

Aufgrund des Alters des Angeklagten wäre auch Jugendstrafrecht möglich gewesen, in dem Fall hätte die Höchststrafe bei zehn Jahren gelegen. Die Nebenklage, die den Spanier vertrat, forderte eine Strafe nach Jugendrecht, stellte aber keinen konkreten Antrag. Die Verteidigung plädierte auf sieben Jahre Haft nach Jugendrecht.

{title && {title} } red, {title && {title} } 05.03.2026, 17:16
Jetzt E-Paper lesen