Er stand bereits wegen Anschlagsplänen gegen den Wiener Westbahnhof vor Gericht – jetzt folgt die nächste Terroranklage. Gegen den 15-Jährigen wurde eine weitere Anklage eingebracht, bestätigte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn.
Brisant: Der Jugendliche soll trotz aufrechtem Waffenverbot erneut versucht haben, sich zu bewaffnen – und kam auch tatsächlich an eine Waffe.
Am 25. November, nur wenige Wochen nach seiner Enthaftung, wurde der Bursch neuerlich festgenommen. Der Verfassungsschutz hatte ihn observiert und bei mutmaßlich terroristisch motivierten Umtrieben beobachtet. Seither sitzt der 15-Jährige wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft.
Schon davor soll er versucht haben, gezielt Waffen zu kaufen. Am 19. November wollte er ein Kampfmesser erwerben. Am 20. November versuchte er zusätzlich, neben einem Teleskop-Schlagstock und Quarzhandschuhen sogar eine Faustfeuerwaffe zu kaufen. Die Schusswaffe erhielt er nicht - im Geschäft wurde ihm gesagt, diese sei "nicht verkäuflich".
Wegen seiner Vorstrafe galt für ihn ein Waffenverbot. Um dieses zu umgehen, soll er einen drei Jahre älteren Cousin vorgeschickt haben. Während der 15-Jährige draußen wartete, kaufte der Cousin tatsächlich ein Jagdmesser. Für die Behörden war das der Moment, in dem sie Gefahr im Verzug orteten.
Das Einsatzkommando Cobra stürmte gemeinsam mit Beamten des Wiener Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung die Wohnung der Eltern in Wien-Hernals. Bei der Hausdurchsuchung wurde das Handy des Jugendlichen sichergestellt. Darauf soll sich IS-Propagandamaterial befunden haben, das er diesmal allerdings nicht weitergeleitet haben dürfte.
Laut Polizei bestand bei der Festnahme eine "hohe Affinität zu radikal-islamistischer Propaganda sowie zu Stichwaffen und ähnlichen Gegenständen". Der Jugendliche soll sich während seiner Haft und nach seiner Enthaftung weiter radikalisiert und im Sinne der Terror-Miliz "Islamischer Staat" betätigt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun terroristische Vereinigung, kriminelle Organisation und terroristische Straftaten nach Paragraf 278c Strafgesetzbuch vor.
Bereits im Zusammenhang mit den Anschlagsplänen gegen den Westbahnhof im Juli 2025 war der 15-Jährige zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Wien erhöhte das Urteil später auf drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Nach Anrechnung der U-Haft kam er im Oktober frei.
Die zur Bewährung ausgesetzten zwei Jahre könnten nun wegen des raschen Rückfalls widerrufen werden. Ein Termin für die zweite Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Die aktuelle Anklage ist noch nicht rechtskräftig, der 15-Jährige kann bis Ende Februar Einspruch erheben.