Ein Strandurlaub mit AMS-Geld sorgte diese Woche für Aufsehen. Ein arbeitsloser Oststeirer kassierte Leistungen und reiste im Winter regelmäßig ins Ausland, etwa nach Thailand – "Heute" berichtete.
Erlaubt wäre das grundsätzlich. Allerdings hätte der 31-Jährige seine Auslandsaufenthalte vom AMS genehmigen lassen müssen. Die Folge: Das AMS fordert 3.565,88 Euro Arbeitslosengeld zurück. Zusätzlich verhängte das Gericht 1.200 Euro Strafe.
"Heute" hat beim AMS nachgefragt: Wie viele Strafen gab es gegen Leistungsbezieher im Vorjahr, also wie oft wurden Auszahlungen zumindest temporär ausgesetzt?
Im Vorjahr gab es insgesamt 162.391 Sanktionen. Das bedeutet, dass Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zumindest temporär gestrichen wurden.
Damit bekamen mehr Menschen Probleme mit dem AMS, als die Stadt Salzburg Einwohner zählt.
Die meisten AMS-Strafen entfallen auf Paragraf 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. In knapp 80.000 Fällen nahmen Bezieher etwa ein Vorstellungsgespräch nicht wahr oder verhielten sich dort absichtlich besonders unkooperativ.
Rund 43.000 Personen blieben tageweise Schulungen fern. Auch in diesen Fällen wurde das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe vorübergehend gestrichen.
Mehr als 52.000 Mal setzte das AMS Zahlungen aus, etwa weil Kontrolltermine ohne Entschuldigung versäumt wurden.
29.206 Personen verloren ihre Leistungen temporär, weil sie ihren Job selbst gekündigt hatten. In diesen Fällen gilt eine vierwöchige Sperrfrist bis zur nächsten Auszahlung.
In 1.733 Fällen sprach das AMS von Härtefällen oder Arbeitsunwilligkeit. Auffällig: Diese Zahl ist im Vergleich zum Jahr davor um 17 Prozent gestiegen! Betroffene sind "Serientäter", haben öfter als dreimal eine der oben genannten Sanktionen erhalten. Darunter fallen etwa Personen, die wiederholt zumutbare Arbeitsstellen abgelehnt haben.
Petra Draxl, Vorständin des AMS, erklärt: "Arbeitslosengeld steht nur Personen zu, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Personen von Schulungen fernbleiben, angebotene Arbeit nicht annehmen oder Termine nicht wahrnehmen, müssen Sanktionen gesetzt werden. Sie sollen gewährleisten, dass Leistungen nur jenen gewährt werden, die bereit sind, zumutbare Angebote wahrzunehmen und an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen."