Urlaub statt Jobsuche: Vor dem Bezirksgericht Weiz musste sich jetzt ein 31-Jähriger aus der Oststeiermark verantworten, der trotz Arbeitslosengeld mehrfach verreist war. Der Mann bekannte sich schuldig.
Über drei Winter hinweg flog der junge Mann laut "Kleine Zeitung" jeweils für mehrere Wochen ins Ausland, unter anderem nach Thailand. Dem AMS meldete er die Reisen aber nicht. Insgesamt fordert das Arbeitsmarktservice nun 3.565,88 Euro von ihm zurück.
Aufgeflogen ist der Betrug durch eine anonyme Anzeige. Vor Gericht machte der Richter klar, worum es geht. "Sie haben eine Meldeverpflichtung, wenn Sie Sozialleistungen kassieren", wird der Richter in der Tageszeitung zitiert.
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Die Ermittler werteten Flugdaten aus, die genau zeigten, wann der Mann wo unterwegs war. Dazu meinte der Richter: "Heute ist man total transparent". Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 1.200 Euro.
"Die Strafe ist mit bis zu 360 Tagessätzen bedroht, Ihre Strafe liegt im unteren Viertel, weil Sie geständig waren und sich bisher nie etwas zu Schulden kommen haben lassen", so der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.