Der tödliche Unfall in Waizenkirchen (Bezirk Grieskirchen) hat jetzt ein gerichtliches Nachspiel: Ein 19-jähriger Autolenker ist in Wels wegen grob fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr verurteilt worden. Die Strafe: acht Monate bedingt, dazu drei Jahre Probezeit.
Der Prozess am Dienstagvormittag war rasch vorbei. Der junge Mann war bisher unbescholten, zeigte sich voll geständig und reumütig. Das Gericht blieb daher unter dem möglichen Strafrahmen, der bis zu drei Jahre Haft erlaubt hätte.
Zusätzlich muss der 19-Jährige zahlen: 3.600 Euro Geldstrafe. Außerdem bekommen die Angehörigen der 15-Jährigen insgesamt 3.000 Euro Trauerschmerzengeld zugesprochen, je 1.000 Euro für Vater, Mutter und ein Geschwister. Fix ist das Urteil aber noch nicht: Weil die Staatsanwaltschaft vorerst keine Erklärung abgab, ist es nicht rechtskräftig.
Auch die persönliche Situation des Angeklagten spielte im Verfahren eine Rolle. Laut seiner Anwältin leidet er seit dem Unfall an massiven psychologischen Belastungen. Das dürfte laut ORF mit ein Grund gewesen sein, warum die Strafe relativ mild ausfiel.
Passiert ist der Crash am 3. Oktober des Vorjahres: Der 19-Jährige war mit einem Freund im Auto von Waizenkirchen Richtung Peuerbach unterwegs. In einer Kurve kam es bei Dunkelheit zum Frontalzusammenstoß mit der entgegenkommenden 15-jährigen Mopedlenkerin. Laut Anklage war der Lenker dabei vollständig auf der Gegenfahrbahn. Die Wucht des Aufpralls war so heftig, dass die Jugendliche noch an der Unfallstelle starb.
Neben dem Hauptvorwurf stand noch ein weiterer Punkt im Raum: Der 19-Jährige soll versucht haben, seinen Beifahrer zu einer falschen Darstellung des Unfallhergangs zu überreden. In diesem Anklagepunkt gab es jedoch einen Freispruch.