Dem Finanzamt ist ein großer Erfolg im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung gelungen. Ein Unternehmer aus Oberösterreich soll über mehrere Jahre hinweg in großem Stil Abgaben hinterzogen haben, indem er Gewinne ins Ausland verlagerte und private Ausgaben als Betriebskosten deklarierte.
Laut Behörden nutzte der Mann dafür ein ausgeklügeltes Firmengeflecht in Zypern. Auf diesem Weg sollen Einnahmen verschleiert und der steuerpflichtige Gewinn in Österreich künstlich reduziert worden sein.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) betonte die Bedeutung solcher Ermittlungen: "Steuerbetrug zu bekämpfen, ist eine Frage der Gerechtigkeit und notwendig, um das Vertrauen in das Steuer- und Abgabensystem zu stärken. Daher gilt: Null Toleranz bei Steuerbetrug. Wir gehen deshalb konsequent gegen jeden Betrug vor und schützen damit die redlichen Unternehmen und die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler."
Im Zentrum des Falls steht der Inhaber eines großen Baustoffhandelsbetriebs. Dieser gründete laut Ermittlungen im Jahr 2019 mehrere Gesellschaften in Zypern. Über diese Firmen sollen Gewinne, die eigentlich in Österreich erwirtschaftet wurden, ins Ausland transferiert worden sein.
Dabei wurden ausländische Lieferanten angewiesen, einen Teil ihrer Umsätze an eine zypriotische Limited zu überweisen. Im Gegenzug stellte ein Mitarbeiter in Zypern sogenannte Scheinrechnungen aus – für Leistungen, die nie erbracht wurden, etwa Qualitätskontrollen, Messebesuche oder Marktforschung.
Die so erzeugten Mehrkosten wurden dem österreichischen Unternehmen über überhöhte Rechnungen weiterverrechnet. Dadurch sollte der Gewinn in Österreich kleiner erscheinen und die Steuerlast sinken.
Die in Zypern verbuchten Scheingewinne flossen später über eine zwischengeschaltete Personengesellschaft steuerfrei nach Österreich zurück. Zusätzlich soll der Unternehmer über die Konten der zypriotischen Firma auch seinen luxuriösen Lebensstil finanziert haben. Pro Jahr seien rund 100.000 Euro für Privaturlaube, Restaurantbesuche sowie Tennis- und Golfaktivitäten ausgegeben worden.
Der Unternehmer zeigte sich nur teilweise geständig. Nun drohen ihm ein Finanzstrafverfahren und eine mögliche Geldstrafe in doppelter Höhe des hinterzogenen Betrags. Außerdem wird der Fall eine Folgeprüfung durch das Finanzamt für Großbetriebe nach sich ziehen.