Eine 17-Jährige aus der Steiermark wollte ihre Lehre als Maler- und Beschichtungstechnikerin im ersten Lehrjahr auf eigenen Wunsch beenden. Doch danach fehlte der Jugendlichen Geld: Teile ihres Entgelts, Sonderzahlungen und Taggelder waren noch offen. Auch Mehr- und Überstunden hatte sie nicht bezahlt bekommen.
Wie die Arbeiterkammer Steiermark berichtet, gab es auch bei den Auszahlungen Ungereimtheiten. Die Jugendliche hatte mehrere Zahlungen erhalten, teilweise sogar in bar. Doch die überwiesenen und ausbezahlten Beträge stimmten nicht mit den Summen auf ihren Lohnabrechnungen überein.
Die 17-Jährige wollte das nicht hinnehmen und wandte sich an die Arbeiterkammer. Diese forderte den Arbeitgeber auf, die offenen Beträge nachzuzahlen. Doch das Geld blieb weiterhin aus.
Schließlich landete der Fall vor Gericht. Für die Jugendliche zahlte sich ihr Einsatz aus: Sie erhielt rund 422 Euro nachbezahlt.