Ein 66-jähriger Steirer wollte mit seiner Katze schnell zum Tierarzt – doch die Fahrt endete vor Gericht. Er soll einen anderen Autofahrer auf der Straße bedrängt und schließlich angefahren haben.
Der Grund für die Fahrt war die Sorge um sein Tier. "Unser Kater wurde vor drei Jahren vergiftet. Ich dachte, dass auch unserer jetzigen Katze so etwas passiert ist. Ich musste mit ihr deshalb schnell zum Arzt", erklärte der 66-Jährige vor Gericht laut der "Kleinen Zeitung".
Auf einer schmalen Straße soll er dabei über vier Kilometer dicht auf seinen Vordermann aufgefahren sein. Der Angeklagte schilderte die Situation anders: "Vier Kilometer ging es auf der Straße dahin. Ich hab‘ da sicher 200 Mal zur Katze auf dem Beifahrersitz geschaut und gesagt: ,Jo, jo, wird scho wieder.‘ Ich war mit 99 Prozent bei der Katz‘, streichelte sie."
Dass er zu knapp aufgefahren sei, möge der andere Lenker so empfunden haben. "Aber es is‘ ja nix passiert ...", meinte der Steirer.
Auf der Autobahnauffahrt soll die Situation eskaliert sein. Der bedrängte Autofahrer hielt an und wollte den 66-Jährigen zur Rede stellen. Laut Anklage soll dieser den Mann mit seinem Auto angefahren haben. Der Angeklagte bestritt das vehement: "Er stieg aus, kam zu mir und wollte wissen, was los ist. Dann ließ er sich hinfallen – das war eine volle Schwalbe, ich hab‘ ihn mit dem Auto nicht einmal berührt."
Als die Richterin nachfragte, ob er bemerkt habe, dass der andere Mann verletzt sei, antwortete er: "Nein! Ich dachte, was will er jetzt? Wenn er am Asphalt schlafen will, soll er das tun. Aber ich musste mit meiner Katze wirklich weiter." Dass der andere Autofahrer 19 Tage im Krankenstand war, stellte der Angeklagte infrage: "Naja, ich kann immer ins Krankenhaus gehen und sagen, dass mir alles weh tut."
Die Vorsitzende hielt dem Steirer seine Haltung vor: "Sie mögen Katzen gerne, das merkt man. Aber wie schaut es denn mit Menschen aus?" Auch sein Anwalt nahm die Katze in den Blick: "Schuld war die beifahrende Katze, müsste man eigentlich sagen. Kann ich aber nicht, weil ja mein Mandant der Angeklagte ist."
Zum Prozessende fragte die Richterin den 66-Jährigen, was geschehen müsse, damit sich so etwas nicht wiederhole. Seine Antwort: "Einsperren. 20 Jahre. Nein, Scherz." Sie zeigte Verständnis für die Stresssituation, machte aber klar: "Aber das mit der Katze weiß der andere Verkehrsteilnehmer halt nicht – so darf man sich im Straßenverkehr einfach nicht verhalten."
Das Gericht sprach den Steirer wegen Nötigung und Körperverletzung schuldig. Er muss eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro zahlen. Dazu kommen vier Monate bedingte Haft und 200 Euro Schmerzensgeld.
Zum Schluss reichten sich die beiden Autofahrer die Hände. Ganz ohne Diskussion ging es aber nicht: Der andere Lenker wollte wissen, warum der Steirer mit der Katze überhaupt so weit gefahren sei, wenn ein Tierarzt gleich nebenan wohne. Die Antwort des Angeklagten: "Na, zu dem geh‘ i net hin ..."
Immerhin: Dem verletzten Autofahrer und auch dem Magen der Katze geht es inzwischen wieder gut. Warum die Katze damals so unruhig war, erklärte der 66-Jährige ebenfalls: "Die Katze hat mich halt genervt. Sie plärrte damals ständig – Autofahren mag sie halt gar nicht."