Die Anklageliste war lang: fortgesetzte Gewaltausübung, Erpressung und versuchter Mord. Laut Anklage soll ein heute 21-Jähriger eine junge Frau (19) in Gmünd von Mitte Mai 2024 bis Mitte August 2024 schwer misshandelt haben.
Beim ersten Prozesstag am Mittwoch wurde das Video der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers gezeigt (rund zwei Stunden lang). Zehn Zeugen wurden einvernommen, der Angeklagte zeigte sich nicht geständig.
Am Donnerstag wurde die Verhandlung fortgesetzt, dabei sollten auch zwei Gutachter beim Geschworenenprozess zu Wort kommen.
Immer wieder soll der vorbestrafte 21-Jährige der Frau angedroht haben, er würde Kurden anheuern, die sie abstechen und ihrer Familie etwas antun. Er soll der jungen Frau Drogen gegeben und sie "zur Duldung des Beischlafs mit noch auszuforschenden Freunden" genötigt haben, auch er selbst soll sich an der Frau vergangen haben.
Über ein Monat hinweg soll das Opfer in einer Wohnung eingesperrt worden sein, der Angeklagte nahm der Frau das Handy ab, Essen gab es nur mit Einverständnis des Mannes.
In der Nacht auf den 3. Juni 2024 soll der heute 21-Jährige laut Anklage versucht haben, die Frau mit einer Überdosis zu töten, indem er ihr 18 Ecstasy-Tabletten auf einmal verabreichte. Die Frau überlebte nur knapp.
Der unter einer schwerwiegenden und nachhaltigen Störung leidende Angeklagte (zu den Tatzeitpunkten soll er aber zurechnungsfähig gewesen sein) soll die Frau zudem zur Übergabe ihrer Bankomatkarte genötigt haben – mittels Banking-App überwies er sich 4.345 Euro.
Das Urteil: Die Geschworenen sprachen eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren aus, außerdem die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben.