Über drei Jahre nach dem tödlichen Drama in Steyr müssen sich seit Dienstag zwei Männer vor Gericht verantworten. Im Landesgericht Steyr begann der Prozess gegen den Seniorchef eines Kärntner Sprengunternehmens und einen Geologen. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Die Tragödie erschütterte damals ganz OÖ: Zwei Arbeiter kamen bei den Sicherungsarbeiten am Hang im Stadtteil Unterhimmel ums Leben. Am 8. Februar 2023 waren die Männer (31, 64) damit beschäftigt, einen großen Felsblock an einem brüchigen Hang abzutragen.
Plötzlich lösten sich laut Ermittlungen rund 3.000 Kubikmeter Gestein. Die gewaltigen Felsmassen rissen die Arbeiter mit sich und begruben sie unter sich. Auch mehrere Gebäude wurden beschädigt, vier Häuser mussten evakuiert werden. Vor Gericht bekannten sich beide Angeklagten laut Bericht der "OÖN" nicht schuldig.
Der Staatsanwalt sprach von einer folgenschweren Fehlentscheidung bei den Arbeiten. "Diese Tragödie bedarf der strafrechtlichen Aufarbeitung", betonte er. Aus Sicht der Anklage sei "die falsche Art und Weise der Abtragung gewählt" worden. Der bereits instabile Felsen sei von oben abgetragen worden – das sei "klar falsch" gewesen.
Die Verteidigung des 69-jährigen Unternehmers sieht die Verantwortung hingegen beim Geologen. "Am Anfang steht die Planung", argumentierte dessen Anwalt. Sein Mandant habe sich auf die fachliche Einschätzung des Experten verlassen und "nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt". Ein konkretes Konzept für die Arbeiten habe es nach Darstellung der Verteidigung nicht gegeben.
Auch der Anwalt des 61-jährigen Geologen wies die Vorwürfe zurück. Sein Mandant habe die Gefahr sehr wohl erkannt. Bereits eine Woche vor dem Unglück sei über ein "neues Abtragungskonzept" gesprochen worden.
Der tödlich verunglückte Baggerfahrer – zugleich Sohn des Unternehmers – habe sich jedoch "eigenverantwortlich" auf den Felsblock begeben. Der Geologe wäre laut Verteidigung niemals auf die "absurde Idee" gekommen, einen Bagger auf dem absturzgefährdeten Felsen einzusetzen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte zusätzlich eine Verbandsgeldbuße gegen die beteiligten Firmen. Die vorgeworfenen Handlungen seien demnach im Interesse der Unternehmen erfolgt und durch mögliche Sorgfaltsmängel von Entscheidungsträgern erleichtert worden.
Das Verfahren ist auf zwei Tage angesetzt, ein Urteil wird am Freitag erwartet. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.