Mit 24 Jahren wurde Elisabeth P. (Name geändert) zum ersten Mal Witwe, doch danach fand sie das Glück mit ihrem zweiten Ehemann: "Wir haben 32 Jahre lang zur Miete in einem Haus in Wiener Neustadt gewohnt und zwei Kinder großgezogen", erinnert sich die Niederösterreicherin.
Doch vor elf Jahren starb ihr Mann: "Er war schwer krebskrank", meint die 71-Jährige. Nach dem Tod ihres Mannes zog die Pensionistin, die bei ihrem Mann bei der BVAEB mitversichert war, vor sechs Jahren in eine kleine Wohnung in einem Seniorenwohnhaus in Bad Erlach, ist dort sehr zufrieden.
Gesundheitlich läuft es für Elisabeth P. allerdings nicht so gut: "Ich hatte vor Jahren einen Herzinfarkt – im Schlaf, ich habe es nicht einmal gemerkt. Aber seitdem habe ich Angst vor dem Einschlafen, daher bekomme ich Schlafpulver."
Neben dem überstandenen Herzinfarkt wurde bei der 71-Jährigen auch die Lungenkrankheit COPD, die Schaufensterkrankheit und ein rund sechs Zentimeter großes Aneurysma im Bauch diagnostiziert: "Es kann leider nicht operiert werden, die Ärzte haben gemeint, das Risiko ist aufgrund meines Alters und meines gesundheitlichen Zustands zu hoch."
„Für manche mögen die rund 70 Euro Rezeptgebühr im Monat nicht viel sein, für mich aber schon“Elisabeth P.kranke Pensionistin
Hinzu kommen typische Erkrankungen wie zu hoher Blutdruck und zu hohe Cholesterinwerte. Insgesamt benötigt die Niederösterreicherin neun Medikamente im Monat: "Aufgrund des erhöhten Medikamentenbedarfs gilt bei mir der erhöhte Richtsatz. Bisher habe ich die Rezeptgebührenbefreiung ohne Probleme bekommen", meint Elisabeth P.
Doch vor kurzem änderte sich dies: Ihre Witwenpension wurde angepasst, die 71-Jährige erhält nun 1.484 Euro im Monat. Der erhöhte Richtsatz für Alleinstehende beträgt allerdings 1.465,09 Euro. Für eine Rezeptgebührenbefreiung erhält sie daher um knapp 20 Euro zu viel: "Ich habe den Antrag auf Gebührenbefreiung eingereicht, zwei Wochen später war die Ablehnung da. Für manche mögen die rund 70 Euro Rezeptgebühr (derzeit beträgt die Gebühr 7,55 Euro pro Medikament, Anm.) im Monat nicht viel sein, für mich aber schon."
"Heute" fragte bei der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) nach: "Mit der Erhöhung der Witwenpension im heurigen Jahr, wurden auch der erhöhte Richtsatz als Schwellenwert überstiegen. Der Richtsatz bzw. auch der zur Abfederung dienende erhöhte Richtsatz, wird vom Dachverband der Sozialversicherungsträger festgelegt und ist für alle Sozialversicherungsträger bindend", erklärt ein Sprecher.
Elisabeth P. fällt damit nicht nur um die Rezeptgebührenbefreiung, sondern auch um den Selbstbehalt für Heilbehelfe und Hilfsmittel, den Kostenbeitrag bei einem Aufenthalt im Krankenhaus sowie um die Zuzahlung bei medizinischer Rehabilitation und Kur. Der einzige Trost für die Pensionistin: Es gibt eine Obergrenze, bei der die Rezeptgebührenbefreiung automatisch eintritt. Nämlich dann, wenn 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens erreicht sind. Im Fall der 71-Jährigen wäre das etwa nach knapp sechs Monaten.