Sie wählte den Notruf

21-Jähriger lässt Freundin (17) auf Zugspitze zurück

Ein 21-Jähriger ließ seine Begleiterin (17) einfach auf der Zugspitze zurück. Jetzt ermittelt die Polizei – auch bei den Bergungskosten droht Ärger.
05.11.2026, 07:34
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Ein nächtlicher Aufstieg auf die Zugspitze könnte für einen 21-jährigen Deutschen ein strafrechtliches Nachspiel haben. Nachdem er seine erst 17-jährige Begleiterin bei winterlichen Verhältnissen auf dem Berg zurückgelassen hatte, schaltete sich nun die Tiroler Polizei ein. Zudem steht die Frage im Raum, wer für die Kosten der Rettungsaktion aufkommen muss.

17-Jährige musste allein auf Hilfe warten

Der junge Mann aus Bayern war am 1. November gemeinsam mit einer Jugendlichen aus Baden-Württemberg von Ehrwald aus zur Zugspitze aufgebrochen. Doch auf rund 2.500 Metern Höhe wurde die Tour zum Problem. Die beiden kämpften sich durch teilweise kniehohen Schnee und kamen schließlich nicht mehr sicher weiter.

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In dieser Situation trennten sich ihre Wege. Während sich der 21-Jährige auf den Weg ins Tal machte, blieb die 17-Jährige am Berg zurück und setzte einen Notruf ab.

Eine Rettung aus der Luft war wegen des schlechten Wetters zunächst nicht möglich. Deshalb machten sich sieben Bergretter aus Ehrwald von der Bergstation der Zugspitzbahn aus auf den Weg nach unten. Schließlich gelang es doch noch, die Jugendliche mit einem Polizeihubschrauber in Sicherheit zu bringen. Sie blieb unverletzt.

Polizei ermittelt gegen 21-Jährigen

Mit der erfolgreichen Bergung ist die Angelegenheit allerdings nicht abgeschlossen. Die Tiroler Polizei prüft nun, ob sich der junge Deutsche strafbar gemacht hat.

"Es wurden gegen den 21-Jährigen Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit aufgenommen", erklärt die Polizei gegenüber der "Tiroler Tageszeitung".

Sobald die Ermittlungen beendet sind, soll ein Bericht an die Staatsanwaltschaft gehen, "die dann entscheidet, ob ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt", heißt es in dem Bericht weiter.

Müssen die beiden Bergsteiger selbst zahlen?

Neben den polizeilichen Ermittlungen sorgt auch die Finanzierung des Rettungseinsatzes für Diskussionen. Denn unter bestimmten Umständen könnte die Versicherung eine Übernahme der Bergungskosten verweigern, berichtet die "Tiroler Tageszeitung".

Beide Deutschen sind Mitglieder beim Deutschen Alpenverein (DAV) und über die Union Krankenversicherung (UKV) abgesichert. Allerdings gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz.

"In den UKV-Versicherungsbedingungen steht, dass Schäden, die Personen durch grob fahrlässiges Verhalten verursachen, nicht gedeckt sind", erklärt DAV-Pressesprecher Julian Rohn gegenüber der Tageszeitung.

Als grob fahrlässig könne etwa gelten, wenn "grundlegende allgemein anerkannte Regeln nicht beachtet werden". Ob das auf die beiden Bergsteiger zutrifft, "entscheiden aber nicht wir, sondern die Versicherung".

Alpenverein hält Diskussion für überzogen

Beim Österreichischen Alpenverein sieht man die Frage nach einer möglichen groben Fahrlässigkeit deutlich kritischer. "Das ist bei uns kein Thema", stellt Generalsekretär Clemens Matt gegenüber der "Tiroler Tageszeitung".

"Das ist aus unserer Sicht schon sehr weit hergeholt, denn wer bestimmt, wo diese grobe Fahrlässigkeit überhaupt beginnt? Wenn einer zu früh eine Tour startet oder den falschen Wetterbericht ansieht?", gibt er in der Tageszeitung zu bedenken.

Dass man einen erschöpften Begleiter am Berg grundsätzlich nicht zurücklassen sollte, steht für Matt außer Frage. Allerdings müsse jede Situation einzeln beurteilt werden.

"Dass man einen Erschöpften grundsätzlich nicht allein lassen darf und dass man bleibt und Hilfe organisiert. Aber man muss auch da im Einzelfall das Ganze sehen, vielleicht gibt es keinen Empfang und einer muss sich 100 Meter entfernen, um über das Handy Hilfe holen zu können", heißt es in der "Tiroler Tageszeitung" weiter.

In diesem Fall mussten Bergsteiger selbst zahlen

Dass eine Versicherung die Kosten für eine Bergrettung nicht übernimmt, kommt beim Österreichischen Alpenverein laut Matt äußerst selten vor. Er erinnert sich an einen einzigen Fall aus dem Jahr 2013. Damals hatte ein niederländisches Ehepaar am Kleinen Göll im Tennengau offenbar einen besonders bequemen Abstieg geplant.

"Damals hat ein holländisches Ehepaar im Gipfelbuch des Kleinen Göll im Tennengau eingetragen, dass man sich den Abstieg sparen will und daher einen Hubschrauber anfordern wird. Diesen Eintrag hat einen Tag darauf ein Bergführer gesehen und die Holländer sind auf den Kosten sitzen geblieben, weil sie die Erschöpfung nur vorgegeben haben", stellt Matt gegenüber der "TT" klar.

Ob auch die beiden jungen Deutschen nach ihrem Zugspitz-Einsatz eine Rechnung erhalten, ist derzeit noch offen.

wil, 05.11.2026, 07:34