Es gilt nur wenige Stunden

22.000 Euro Strafe! Polizei verhängt neues Sonderverbot

Achtung am Nationalfeiertag! In der Wiener Innenstadt gilt 13 Stunden lang ein spezielles Drohnenflugverbot. Wer es missachtet, riskiert Mega-Strafen.
24.10.2026, 11:00
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Wer am Nationalfeiertag mit seiner Drohne über die Wiener Innenstadt fliegen möchte, sollte besonders aufpassen! Die Landespolizeidirektion Wien hat für Montag, den 26. Oktober, ein eigenes Flugverbot verhängt. Es gilt zwar nur 13 Stunden lang, Verstöße können allerdings richtig teuer werden.

Bis zu 22.000 Euro Verwaltungsstrafe drohen Personen, die sich nicht an die Sonderregelung halten. Betroffen ist ein großer Bereich rund um den Michaelerplatz im ersten Wiener Gemeindebezirk.

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Von 6 bis 19 Uhr gilt das Verbot

Die Polizei hat für den Nationalfeiertag ein sogenanntes geografisches UAS-Gebiet festgelegt. Darunter versteht man eine räumlich begrenzte Zone mit besonderen Vorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge.

Das Verbot tritt am Montag (26. Oktober) um 6 Uhr morgens in Kraft und endet um 19 Uhr. In diesen 13 Stunden sind der Einflug, Ausflug, Durchflug und Betrieb von Drohnen innerhalb des festgelegten Bereichs untersagt.

Sperrzone reicht 1,5 Kilometer weit

Als Mittelpunkt der Sperrzone dient der Bereich rund um den Michaelerplatz nahe der Wiener Hofburg.

Anlandung des S70 Black-Hawk am Wiener Heldenplatz im Vorfeld des Nationalfeiertags 2026
IMAGO/Isabelle Ouvrard

Von dort erstreckt sich das Verbot in einem Radius von 1.500 Metern. Damit umfasst die Sonderzone nicht nur den Michaelerplatz selbst, sondern weite Teile der Inneren Stadt sowie angrenzende Bereiche. Auch die Höhe ist genau geregelt: Das Flugverbot erstreckt sich vom Boden bis auf 120 Meter über Grund.

Die Grenzen wurden in einer Karte festgelegt, die Bestandteil der Polizeiverordnung ist. Die Zone wird außerdem über das digitale Drohnenspace-System der Austro Control veröffentlicht. Wer einen Drohnenflug in Wien plant, sollte deshalb unbedingt vorab prüfen, ob sich der gewünschte Standort innerhalb der Sperrzone befindet.

Strafe kann bis zu 22.000 Euro betragen

Besonders empfindlich ist der gesetzliche Strafrahmen. Die Verordnung verweist bei Verstößen ausdrücklich auf Paragraf 169 Absatz 1 des österreichischen Luftfahrtgesetzes. Demnach können Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen von bis zu 22.000 Euro geahndet werden.

Die tatsächliche Höhe hängt vom jeweiligen Verstoß und den Umständen des Einzelfalls ab. Bei erschwerenden Umständen sieht das Luftfahrtgesetz zusätzlich weitere Sanktionen vor. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann auch die verwendete Drohne für verfallen erklärt werden.

Für diese Drohnen gibt es Ausnahmen

Das Verbot gilt allerdings nicht ausnahmslos für sämtliche unbemannten Fluggeräte. Ausgenommen sind etwa Drohnenflüge für sicherheitspolizeiliche oder strafprozessuale Zwecke sowie Einsätze von Rettungs- und Einsatzorganisationen im Rahmen ihrer Aufgaben.

Auch besonders genehmigte Flüge bleiben möglich. Dafür sind allerdings sowohl die Zustimmung der zuständigen Sicherheitsbehörde als auch die erforderliche luftfahrtrechtliche Bewilligung notwendig.

Eine gewöhnliche Drohnenregistrierung oder ein bereits vorhandener Drohnenführerschein ersetzt diese Sondergenehmigung nicht.

Polizei informiert über Sonderregelung

Die Landespolizeidirektion Wien macht auf das Verbot ausdrücklich aufmerksam. Grundlage ist eine von Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl unterzeichnete Verordnung zum Nationalfeiertag 2026. Die zeitlich begrenzte Sperrzone soll den besonderen Sicherheitsanforderungen rund um die Veranstaltungen am 26. Oktober Rechnung tragen.

Nach 19 Uhr läuft diese konkrete Sonderregelung automatisch aus. Andere allgemeine oder örtliche Beschränkungen für Drohnenflüge bleiben davon unberührt. Für Hobbyfilmer und Drohnenbesitzer gilt daher: Am Nationalfeiertag rund um die Hofburg die Drohne besser am Boden lassen – sonst könnte ein kurzer Flug extrem teuer werden.

red, 24.10.2026, 11:00
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