Jetzt ist es endgültig! Kabarettist Günther Paal (64), bekannt als "Gunkl", muss für drei Jahre ins Gefängnis. Nach dem Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen sowie im Zusammenhang mit Kindesmissbrauchsdarstellungen steht nun fest: Das Urteil ist rechtskräftig.
Wie die "Krone" berichtet, wird die Staatsanwaltschaft Wien kein Rechtsmittel gegen die am Donnerstag (22. Oktober) ausgesprochenen Urteile einlegen. Das bestätigte Behördensprecherin Nina Bussek am Freitag.
Damit sind auch die Haftstrafen gegen jene beiden Frauen endgültig, die Paal über einen längeren Zeitraum erpresst hatten.
Nach der Verhandlung am Wiener Landesgericht hatten zunächst alle drei Angeklagten erklärt, die jeweiligen Urteile anzunehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich hingegen noch Bedenkzeit vorbehalten. Nun ist die Entscheidung gefallen: Die Anklagebehörde verzichtet ebenfalls auf Rechtsmittel.
Damit ist der Prozess in strafrechtlicher Hinsicht abgeschlossen. Weder die Schuldsprüche noch die verhängten Freiheitsstrafen werden in einem Rechtsmittelverfahren überprüft. Für Paal bedeutet das drei Jahre unbedingte Haft. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Neben dem Kabarettisten waren am Donnerstag auch zwei Frauen aus der Slowakei schuldig gesprochen worden. Es handelt sich um die Mutter und die Großmutter des betroffenen Kindes. Die beiden Frauen hatten Paal mit der Veröffentlichung belastender Informationen unter Druck gesetzt und insgesamt 159.000 Euro von ihm erpresst.
Die 42-jährige Mutter des Kindes erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die 63-jährige Großmutter wurde zu zwei Jahren und drei Monaten unbedingter Haft verurteilt. Auch diese beiden Strafen sind nun rechtskräftig.
Der Schöffensenat hatte Paal am Donnerstag wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen sowie wegen des Besitzes und der Weitergabe von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial schuldig gesprochen. Der 64-Jährige hatte sich im Prozess geständig gezeigt. Bei der Strafbemessung berücksichtigte das Gericht unter anderem seine bisherige Unbescholtenheit, seine Selbstanzeige und eine bereits begonnene Therapie als mildernde Umstände.
Erschwerend wirkten sich hingegen das besonders junge Alter des Opfers, das Zusammentreffen mehrerer Delikte und die große Zahl der sichergestellten Missbrauchsdarstellungen aus. Letztlich verhängte der Schöffensenat drei Jahre unbedingte Haft.
Neben den Freiheitsstrafen entschied das Gericht über finanzielle Ansprüche. Paal wurde verpflichtet, dem betroffenen Kind 5.000 Euro Schadenersatz zu bezahlen. Gleichzeitig müssen ihm die beiden wegen schwerer Erpressung verurteilten Frauen die erpressten 159.000 Euro zurückzahlen. Für diesen Betrag haften sie gemeinsam.