Er gab einfach so Rabatte

26.000 Euro! Billa-Kassier verrechnete nur halben Preis

Ein Billa-Kassier soll Kunden bis zu 50 Prozent Rabatt gegeben haben – ohne Erlaubnis. Knapp 26.000 Euro Schaden bringen ihn jetzt vor Gericht.
Oberösterreich Heute
07.10.2026, 12:14
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Halber Preis, voller Ärger: Ein 23-jähriger Billa-Mitarbeiter soll an der Kassa eigenmächtig Rabatte von bis zu 50 Prozent gewährt haben. Für die Supermarktkette entstand laut Anklage dadurch ein Schaden von 25.696 Euro. Heute, Mittwoch, landet der Fall vor dem Linzer Landesgericht.

Die Vorwürfe betreffen den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 21. November 2025. Der junge Mann soll Kunden wahllos und ohne Berechtigung Preisnachlässe eingeräumt haben. Am Mittwoch steht er deshalb wegen Untreue vor Gericht.

Hinter den mutmaßlichen Rabattaktionen dürfte der Wunsch nach Anerkennung gesteckt haben: Wie die "OÖN" unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Linz berichten, habe der Mitarbeiter bei seiner Firma erklärt, bei den Kunden "gut ankommen" zu wollen. Der Fall soll sich in einer Filiale in Linz-Urfahr abgespielt haben.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Rabatte "aus Reflex" vergeben

Entdeckt wurden die auffälligen Preisnachlässe demnach bei einer internen Kontrolle durch das Vertriebsmanagement. Die ungewöhnlich hohe Rabattsumme an der Kassa des 23-Jährigen machte stutzig.

Als sein Arbeitgeber ihn darauf ansprach, soll der Mitarbeiter die unerlaubten Vergünstigungen eingeräumt haben. Dabei habe er auch auf Depressionen verwiesen, erklärte Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder. Die Rabatte habe er nach eigener Darstellung "aus Reflex" vergeben.

Bei seiner späteren Einvernahme als Beschuldigter machte der junge Mann allerdings keine Angaben. Der bisher unbescholtene Angeklagte muss bei einer Verurteilung mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

red,07.10.2026, 12:14