Das Essen in öffentlichen Verkehrsmitteln ist verboten. Nicht nur gebietet das die Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste, auch in den Beförderungsbedingungen ist das in der Regel festgeschrieben. Und auch dem Flachgauer Markus S. ist das gemeinhin bekannt.
Als er im Mai nach Mitternacht mit dem Nachtbus in eine Salzburger Umlandgemeinde heimfahren wollte, hatte er sein Abendessen, ein Kebab-Sandwich, deswegen säuberlich in Alufolie und Plastiksackerl eingepackt. Der Busfahrerin schmeckte der Kebab-Transport aber überhaupt nicht.
Sie forderte den Fahrgast beim Einstieg am Hanuschplatz auf, das Sackerl vorne im Bus beim Lenkerbereich zu deponieren. Quasi ein Kebab-Arrestbereich, damit er ja nicht auf den Gedanken komme, es während der Fahrt zu verspeisen. Irritiert lehnte Markus S. das ab, wollte sein Abendessen nicht aus dem Blick geben.
Als Folge wurde ihm die Beförderung verweigert. Nachts, kurz vor 1 Uhr, wäre das eine sehr unangenehme und aus Sicht des Flachgauers ungerechtfertigte Maßnahme gewesen. Er weigerte sich deswegen, den Bus zu verlassen. Sechs Polizeibeamte zerrten ihn letztlich zwangsweise ins Freie, der Linienbetrieb wurde dadurch 13 Minuten verspätet. Die "Salzburger Nachrichten" berichtete damals ausführlich.
Wegen seiner "Störung der öffentlichen Ordnung" flatterte ihm daraufhin ein Straferkenntnis der Polizeidirektion ins Haus – gegen das er Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einlegte. Immerhin sei es keinesfalls verboten, Essen zu transportieren. Die Verspätung habe alleine die Busfahrerin mit ihrem grundlosen Notruf zu verantworten.
Und nun ist das zehnseitige Urteil zur "Kebab-Postbus-Schande" da, wie Markus S. selbst auf Facebook berichtet. Das Schreiben liegt "Heute" vor. Darin wurde die Strafe von 250 Euro bzw. 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe bestätigt, hinzu kommt ein Kostenbeitrag von 25 Euro.
"Sie haben den Nachtshuttlebusverkehr zwischen der Landeshauptstadt Salzburg und Fuschl am See durch Ihr respektloses Verhalten gegenüber der Buslenkerin für 13 Minuten behindert. Sie haben sich zunächst geweigert, einen verpackten Kebap während der Fahrt vorne abzulegen, obwohl der Transport von Nahrungsmitteln bei Fahrten des Nachtshuttlebusses verboten ist", heißt es darin.
Letzterer Punkt wirkt allerdings etwas kurios. Gegenüber den "SN" hielt Johannes Gfrerer, Geschäftsführer des Salzburger Verkehrsverbunds, fest: "Grundsätzlich können im Bus verpackte Lebensmittel natürlich mitgeführt werden – wenn andere Personen dadurch nicht gestört oder belästigt werden."
In der Urteilsbegründung hingegen ist zu lesen, dass laut Beförderungsbedingungen untertags alleine der Konsum von Lebensmitteln, nachts hingegen Konsum und Transport untersagt seien. Markus S. jedenfalls fehlen die Worte. "Naja was soll ich dazu noch viel kommentieren..."