Ärger in der Donaustadt

300.000 Euro! Anrainer müssen Gehsteig selbst zahlen

In der Seidelbastgasse soll ein Gehsteig gebaut werden – auf Kosten der Anrainer. Diese äußern zudem Sicherheitsbedenken und fordern Alternativen.
Yvonne Mresch
06.07.2026, 06:30
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"Wir wollen diesen Gehsteig nicht!", stellt Stephan Gruber klar. Der Physiker lebt in der Seidelbastgasse, besitzt dort ein Haus. Es handelt sich dabei um eine ruhige Wohngegend in der Nähe des Naherholungsgebietes Mühlwasser.

"Kein Vorschlag wurde angenommen"

Seit 2024 wird über einen Gehsteig diskutiert, dieser werde ihnen aufgezwungen, ärgern sich die Bewohner. Laut Bauordnung der Stadt Wien müssen die Anrainer selbst für die Kosten aufkommen, 300.000 Euro sind es in diesem Fall. "In der Nachbarschaft wohnen teils ältere Leute über 80 Jahre, die dieses Geld einfach nicht haben", so Gruber. Er selbst müsse "nur" 12.000 Euro zahlen, Kollege Erich Power ganze 31.000 Euro.

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Doch das Problem sei nicht nur ein finanzielles, betont der Physiker. Er sieht massive Sicherheitsbedenken: "Für Fahrräder und Autos bleiben etwa drei Meter, das ist unsicher. Ich habe einen 12-jährigen Sohn, der ständig ausweichen muss." Wer auf der Fahrbahn nicht sicher radeln kann, weicht auf den Gehsteig aus. Hinzu komme der Verlust von Grünflächen und Einfahrten. Seit Jahren bringe man Vorschläge ein – von einer Wohnstraße, über eine Einbahnregelung bis zur Begegnungszone. Angenommen wurde bislang keiner davon.

50.000 Euro Strafe

Stattdessen werde ein Gehsteig ohne Verkehrserhebung oder echten Dialog und gegen die mehrheitliche Ablehnung der Anwohner angeordnet, heißt es auf der Seite der Petition, die bereits eingereicht wurde und bislang 1.000 Unterschriften erzielte. Man habe erst entschieden und dann informiert, so die Kritik.

Im September 2024 fand eine Bauverhandlung vor Ort statt. Ein Infragestellen der Maßnahme sei nicht Thema gewesen, so Gruber. "Es ging nicht darum, ob ein Gehsteig gebaut wird, sondern nur noch wie." Auch mit Konsequenzen sei gedroht worden – 50.000 Euro Strafe standen im Raum. Die Bescheide wurden bis März 2026 gestaffelt zugestellt – danach häuften sich die Beschwerden. Bei einer Veranstaltung sei offen darauf hingewiesen worden, dass bei vielen Anwohnern die Sechs-Monats-Frist bereits abgelaufen sei — Strafen also theoretisch sofort möglich wären.

Nevrivy: "Dient der Sicherheit der Fußgänger"

"Allein, dass sie zwei Jahre für die Bescheide gebraucht haben, ist abstrus", sagt Stephan Gruber. "Ich sehe diesen Gehsteig nicht ein, es ist unverschämt. Natürlich ist es rechtens, aber nicht vernünftig, wenn nichts für die Sicherheit, für die Fahrradfahrer gemacht wird."

Es bestehe grundsätzlich die Gehsteigverpflichtung seitens der GrundstücksbesitzerInnen, heißt es auf Anfrage aus dem Büro von Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ). Und weiter: "In der Seidelbastgasse gab es immer wieder Beschwerden von FußgängerInnen, von denen sie relativ stark frequentiert wird, da man von dort zur Busstation in der Wulzendorfstraße gelangt. Daher wurde die Errichtung eines Gehsteigs beschlossen. Es dient der Sicherheit der zu Fuß Gehenden." Aber: Auch die Fahrbahn werde erneuert und verbreitert.

Für die Anwohner sei das ein "Schmäh": Eigentlich werde ein Gehsteig erst errichtet, wenn die Straße ausgebaut wird. Hier würde es umgekehrt laufen, so die Kritik: "Die Straße wird verbreitert und angepasst, damit der Gehsteig errichtet werden kann. Das Straßenargument wird also nicht als Voraussetzung verwendet, sondern nachträglich passend gemacht — einmal, um einen Gehsteig zu verweigern, einmal, um ihn aufzuzwingen."

Baubeginn im Herbst

Bei der zuständigen MA28 verweist man auf die Beschwerden von Anrainern, die bereits vor mehreren Jahren eingegangen seien, in denen die Errichtung eines Gehsteigs gefordert wurde. "Die Herstellung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, zur Inklusion und zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Raum. Sie entspricht nicht nur den gesetzlichen Vorgaben der Wiener Bauordnung, sondern auch den Grundsätzen einer zeitgemäßen, barrierefreien und nachhaltigen Stadtentwicklung", heißt es auf Anfrage.

Vorgesehen ist er auf der bereits bebauten Straßenseite, zwei Meter breit soll er werden. Die Straße werde dort instandgesetzt, wo dies erforderlich sei. "Das umfasst eine Verbreiterung der bestehenden Zwei-Richtungs-Fahrbahn um ca. einen Meter und die Neuherstellung des gesamten Straßenbelags. Darüber hinaus werden auch markierte Längsparkplätze auf der bebauten Straßenseite hergestellt." Im Herbst 2026 soll gebaut werden.

{title && {title} } ym, {title && {title} } Akt. 06.07.2026, 06:36, 06.07.2026, 06:30
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