Mit dieser Post aus dem Rathaus hatte Petra G. nicht gerechnet. Fast zwei Monate nach einem Spaziergang im Wiener Prater erhielt die Hundehalterin eine Strafverfügung über 400 Euro.
Der Vorfall ereignete sich am 19. April, dem Tag des Vienna City Marathons. Gemeinsam mit ihrem vierjährigen Pudel Gismo war die Wienerin am Nachmittag im Prater unterwegs. Der Hund war angeleint, die beiden gingen auf einem Weg zwischen Jesuitenwiese und Arenawiese.
"Es ist eigentlich eine Hundeverbotszone, aber wie mir vor 3 Jahren, von einem Polizisten erklärt wurde, darf man auf diesem Weg (zwischen Jesuitenwiese und Arenawiese) gehen, aber eben die Grünflächen nicht betreten."
Während des Spaziergangs fuhr ein Polizeikastenwagen an ihr vorbei. Wenig später wurde sie von den Beamten angehalten.
"Der Polizist sagte, ich bin mit meinem Hund durch eine Hundeverbotszone gegangen. Als ich ihm erklärte, dass mir von einem Kollegen gesagt wurde, angeleint darf ich auf dem Weg durchgehen, meinte er – Verbot ist Verbot, überall in dieser Zone."
Auf ihre Nachfrage, wie hoch die Strafe ausfallen werde, hat der Beamte keine Auskunft geben können.
"Ich würde gerne gleich bezahlen", hat die Wienerin gesagt. Der Polizist antwortete, dass die Anzeige an den Magistrat weitergeleitet und die Höhe der Strafe später festgesetzt werde.
Besonders irritierte Petra G. das Ende der Amtshandlung: „Gismo saß die ganze Zeit über ruhig neben mir und wurde dann von dem Polizisten mit dem Handy fotografiert."
Etwa zwei Monate danach kam schließlich die Strafverfügung. Die Forderung: 400 Euro. "Die Höhe der Strafe ist für mich unfassbar - eine Verwarnung hätte doch auch gereicht."
Die Hundehalterin ist schockiert über die Strafe: „Ja, ich habe ein Verbotsschild missachtet, aber habe ich irgendjemanden dadurch gefährdet?"
"Heute" fragte im Rathaus nach. Eine Stellungnahme zum konkreten Fall war nicht möglich, die (damals) zuständige MA 58 wurde mit 1. Juni aufgelöst..
Allgemein heißt es aus der MA 60 (Veterinäramt und Tierschutz), die ab jetzt zuständig ist: „Es sind immer Einzelfallentscheidungen zur Strafhöhe, aber jeder kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch erheben."
Für Petra G. bleibt die Strafe jedenfalls ein schwerer finanzieller Brocken: "Die 400 Euro sind für mich eine hohe Belastung und nicht nachvollziehbar."