Bier, Wein oder Schnaps auf Knopfdruck – und das rund um die Uhr: Genau damit soll in Linz nun endgültig Schluss sein. Ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes stellt klar: Alkohol darf in personalfreien Automatenshops nicht verkauft werden.
Hintergrund: Das Höchstgericht entschied, dass Räume, die ausschließlich mit Selbstbedienungsautomaten ausgestattet sind und keine Mitarbeiter vor Ort haben, nicht als "Betriebsraum" im Sinne der Gewerbeordnung gelten. Damit ist der Verkauf alkoholischer Getränke über solche Automaten grundsätzlich unzulässig – nicht nur gegenüber Jugendlichen.
SP-Bürgermeister Dietmar Prammer sieht die bisherige Linie der Stadt bestätigt. Der Alkoholverkauf in derartigen Automatenshops sei aus Sicht der Stadt schon bisher nicht zulässig gewesen. "Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt diese Linie nun eindeutig", sagt Prammer.
Gerade beim Schutz von Kindern und Jugendlichen brauche es klare Regeln und eine konsequente Durchsetzung. Der einfache Zugang zu Alkohol rund um die Uhr über unbeaufsichtigte Automaten sei mit wirksamem Jugendschutz nicht vereinbar.
Bisher war die Rechtslage umstritten, nun herrscht Klarheit. Wer dennoch Alkohol über derartige Automaten anbietet, riskiert Verwaltungsstrafen von bis zu 2.180 Euro. Die Stadt war bereits in den vergangenen Monaten gegen entsprechende Angebote vorgegangen.
Nach Anzeigen des Erhebungsdienstes laufen mehrere Verwaltungsstrafverfahren. Fünf Fälle liegen derzeit beim Landesverwaltungsgericht, in weiteren fünf wurden bereits Strafverfügungen erlassen, gegen die Einspruch erhoben wurde. Außerdem bereitet die Stadt Anzeigen gegen zwei weitere Automatenshops vor.
Auch Sicherheitsstadtrat Michael Raml (FPÖ) spricht von wichtigen Voraussetzungen für ein sicheres Linz. Die Entscheidung bestätige, dass die Stadt mit ihrem bisherigen Vorgehen richtig liege. "Deshalb werden wir weiterhin entschlossen gegen Alkohol in Automatenshops vorgehen und den Jugendschutz konsequent durchsetzen", betont Raml.