Höchstgericht mit Machtwort

Hammer-Urteil: Hier darf kein Bier mehr verkauft werden

Bisher war die Situation in allen Bundesländern verschieden, jetzt schafft der VwGH mit einem neuen Spruch endlich Klarheit.
Newsdesk Heute
13.06.2026, 15:53
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Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig: Gewerbetreibende dürfen Jugendlichen unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke ausschenken oder abgeben. Zur Altersfeststellung muss ein amtlicher Lichtbildausweis oder eine spezielle Jugendkarte überprüft werden. Ansonsten drohen Geldstrafen von 180 bis 3.600 Euro.

Und doch war es jahrelang gelebte Praxis, an einigen Getränkeautomaten in eigens dafür angemieteten Räumen oder anderswo Bier, Wein und Co. kaufen zu können. Die Altersüberprüfung findet dabei – wie beim Zigarettenautomaten – in der Regel per Bankomatkarte statt.

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So gelang es aber einem 15-Jährigen in einem Grazer Automatenshop, am 6. August 2025 eine Dose Puntigamer zu kaufen (wohlgemerkt um 9.17 Uhr). Der Geschäftsinhaber wurde daraufhin zu einer Geldstrafe von 180 Euro verdonnert – und zog dagegen bis zum Verwaltungsgerichtshof. Dort sprach er von einem "Programmfehler der KI".

VwGH-Machtwort

Der VwGH hat nun sein Urteil gefällt. Darin bestätigte er die Strafe, ging aber auch auf einen interessanten Nebenaspekt ein. Kurzum: Solche Automatenshops seien keine Betriebsräume im Sinne der Gewerbeordnung. Deshalb dürfe dort auch kein Alkohol abgegeben werden.

Bislang war das Sortiment der Automatenshops (wie auch die Altersgrenze für Alkohol) Ländersache: In der Steiermark und vielen weiteren Bundesländern begnügte man sich mit der Altersverifikation per Bankomatkarte.

Neue Grauzonen

In Oberösterreich wiederum wird strikt gegen Alkohol in Automaten vorgegangen. "Die Stadt Linz hat bereits bisher die Rechtsauffassung vertreten, dass Alkoholverkauf in personalfreien Automatenshops nicht zulässig ist. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt diese Linie nun eindeutig", freut sich SPÖ-Bürgermeister Dietmar Prammer in der "Kronen Zeitung".

Ein (strittiger) Sonderfall dürften die Züge der Westbahn sein. Auch diese haben Automaten, in denen Alkohol per Bankomatkarte gekauft werden kann. Seit wenigen Wochen findet sich unter den jeweiligen Dosen/Flaschen aber kein Code mehr, den man zum Kauf eintippen muss – dieser muss beim Zugbegleiter erfragt werden. Möglich, dass sich das Unternehmen so absichern und der Pflicht zur Alterskontrolle nachkommen will. Anders als die Automatenshops sind Züge bekanntlich auch nicht personalfrei.

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