Für René Benko wird die juristische Lage immer schwieriger. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nun eine weitere Anklage gegen den Signa-Gründer eingebracht.
Wie bereits seit Wochen erwartet worden war, geht es dabei um den Vorwurf des schweren Betrugs sowie der betrügerischen Krida. Benko sitzt seit dem 23. Jänner 2025 in Untersuchungshaft. Nun könnte ihm ein dritter Prozess in Innsbruck bevorstehen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Im Mittelpunkt der neuen Anklage steht eine Zahlung von knapp fünf Millionen Euro aus einer Stiftung des Unternehmers Hans Peter Haselsteiner. Laut WKStA soll Benko am 6. November 2023 inmitten der Signa-Krise die Summe für die Signa Holding erhalten haben.
Das Geld war für die angeschlagene Signa-Tochter SportScheck vorgesehen. Das Unternehmen geriet jedoch kurze Zeit später trotzdem in die Insolvenz.
Laut Anklage soll Benko Vertreter einer Privatstiftung durch eine "wahrheitswidrige Garantieerklärung" dazu bewegt haben, rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen. Gleichzeitig soll die Stiftung auf die Rückforderung weiterer etwa 1,7 Millionen Euro verzichtet haben.
Obwohl in der Garantieerklärung die Rückzahlung von insgesamt rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden sein soll, sei diese laut WKStA nicht erfolgt. Der Stiftung sei dadurch ein Schaden von rund fünf Millionen Euro entstanden. Die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft sollen davon unrechtmäßig profitiert haben.
Benko weist die Vorwürfe zurück. Sein Anwalt Norbert Wess bezeichnet die Argumentation der Anklage in diesem Punkt als "einen Hohn".
Ein weiterer Anklagepunkt betrifft eine hochwertige Jagdwaffe. Dabei handelt es sich um eine Scheiring Doppelbüchse im Wert von rund 80.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Benko das Gewehr im Zuge der Insolvenz der Signa Holding und seiner privaten Insolvenz vor den Gläubigern verborgen haben soll. Dadurch soll die Befriedigung von Forderungen verhindert oder zumindest geschmälert worden sein.
Dieser Punkt ist Teil des umfangreichen Ermittlungsstrangs rund um die Insolvenz des Signa-Gründers. In diesem Verfahrenskomplex hat die WKStA bereits zwei Anklagen gegen Benko eingebracht. Zu weiteren Vorwürfen laufen die Ermittlungen weiterhin.
Für die nun vorliegende Anklage sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Gleichzeitig bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen weiteren Ermittlungsstrang im Signa-Komplex. Dabei geht es um den Verdacht eines Prozessbetrugs in einem Zivilverfahren.
Im Fokus stehen eine Angehörige von René Benko sowie Benko selbst. Die Staatsanwaltschaft vermutet einen versuchten schweren Betrug. Die Angehörige soll in einem Verfahren am Landesgericht Innsbruck versucht haben, die zuständige Richterin über die Hintergründe einer Geldüberweisung zu täuschen.
Konkret geht es um zwei Millionen Euro, die Benko im Jänner 2023 an die Angehörige überwiesen haben soll. Laut Ermittlern soll vor Gericht behauptet worden sein, dass es sich dabei um Unterhaltszahlungen gehandelt habe. Damit sollte offenbar verhindert werden, dass das Geld in die Insolvenzmasse fällt und den Gläubigern zugutekommt.
Zur Untermauerung dieser Darstellung soll ein inhaltlich unrichtiges Dokument – ein sogenanntes "Memorandum" – vorgelegt worden sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft Benko vor, diese seinen Gläubigern vorenthalten zu haben. Deshalb lautet der zweite Vorwurf auf betrügerische Krida. Ob die Verteidigung gegen die nun eingebrachte Anklage Einspruch erheben wird, ist derzeit noch offen.