Die Affäre rund um den Jagdausflug von Georg Dornauer zieht erneut juristische Kreise: Nach dem Treffen im September 2024 am steirischen Gaberl wird nun gegen drei damalige Jagdgäste wegen Verdachts der falschen Beweisaussage ermittelt.
Hintergrund: Dornauer war damals SPÖ-Landesparteivorsitzender in Tirol und Landeshauptmannstellvertreter. Er ging zu René Benko in der Steiermark auf die Jagd – Schauplatz war das Stüblergut am Gaberl, das die Benko zugerechnete Laura Privatstiftung 2020 gekauft hatte.
Ein Foto, das später über die "Krone" öffentlich wurde, zeigte Dornauer mit Hut und "Beutebruch", außerdem Benko sowie zwei weitere Personen, darunter ein Tiroler Hotelier. Auf dem Bild ging es um einen damals erlegten Hirsch.
Die Affäre entwickelte sich rasch zum Polit- und Rechtsfall: Gegen Dornauer wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, weil gegen ihn seit 2019 ein Waffenverbot bestanden hatte. Der Druck, auch aus der eigenen Partei, wurde zu groß: Dornauer legte seine Funktionen als Landeshauptmann-Stellvertreter und Tiroler SPÖ-Chef zurück, später wurde er aus der SPÖ ausgeschlossen. Heute sitzt der 42-Jährige als parteiloser Landtagsabgeordneter im Tiroler Landtag, das Waffenverbot ist mittlerweile aufgehoben.
Das Strafverfahren wegen Verdachts des verbotenen Waffenbesitzes stellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck schließlich ein. Ausschlaggebend waren dabei Aussagen der Beteiligten. Der Hotelier erklärte laut Aussendung der Behörde, "dass er den Hirsch erlegt hat und Dr. Dornauer nicht der Schütze war".
Bestätigt worden sei das auch vom Berufsjäger, "der als Pirschführer dabei war und in der Abschussmeldung den Jagdgast als Erleger des Wildes eingetragen hat". Auch Benko habe sich dem sinngemäß angeschlossen.
Genau diese drei Aussagen haben nun aber neue Konsequenzen: Gegen den Hotelier, Benko und den Pirschführer wird seit November wegen Verdachts der falschen Beweisaussage ermittelt. Das bestätigte inhaltlich ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf Anfrage des "Standard" – ohne dabei Namen zu nennen. Zuvor waren die Ermittler in Innsbruck auf Ungereimtheiten gestoßen, die Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen aufkommen ließen. Die Causa wurde daher nach Wiener Neustadt abgetreten.
Dort läuft seit Juli bereits ein weiterer Strang in Zusammenhang mit Jagd- und Waffenthemen, der aus Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur Causa Signa hervorgegangen ist. Es geht um den Verdacht, der Signa-Gründer – passionierter Jäger und Besitzer zahlreicher, teils sehr wertvoller Langwaffen – könnte gegen Paragraf 50 des Waffengesetzes verstoßen haben.
Er soll jemandem Waffen überlassen haben, "der zu deren Besitz nicht befugt ist", wie es im Gesetz heißt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestätigte, dass seit Juli wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt wird – auch hier ohne Namen zu nennen.
Der Verdacht soll sich unter anderem aus Fotos, auf denen Jagden und Waffenträger zu sehen sind, sowie aus Protokollen ergeben. Ein untersuchter Vorfall habe in Puchberg am Schneeberg gespielt. Die WKStA trat die Ermittlungen an die zuständige Behörde in Wiener Neustadt ab. Weil dort bereits seit Juli wegen Benko und des Verdachts eines Waffengesetz-Verstoßes ermittelt wird, übernahmen die Wiener Neustädter nun auch den Strang rund um die Zeugenaussagen zum Jagdausflug am Gaberl – die Causa wurde "einbezogen".
Benko-Anwalt Norbert Wess gab dazu keine Stellungnahme ab. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Dornauers Anwalt Johannes Zink betonte, dass diese Ermittlungen nichts mit seinem Mandanten zu tun hätten.