Nach dem Urteil im zweiten Strafprozess gegen René Benko geht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in die Offensive. Die Behörde bringt sowohl gegen den teilweisen Freispruch des Signa-Gründers als auch gegen den vollständigen Freispruch seiner Ehefrau Nathalie Benko Nichtigkeitsbeschwerden ein. Zusätzlich bekämpft die WKStA die Höhe der gegen Benko verhängten Strafe mit einer Berufung.
Im Verfahren wegen betrügerischer Krida war der 48-jährige Tiroler am Mittwoch zu 15 Monaten bedingter Haft sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 4.320 Euro verurteilt worden. In mehreren Punkten sprach das Gericht Benko jedoch frei. Seine Ehefrau Nathalie Benko wurde in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen.
Der Unternehmer selbst hatte schon kurz nach dem Urteil angekündigt, juristisch dagegen vorzugehen. Sein Anwalt Norbert Wess erklärte am Freitag gegenüber der APA, man werde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmelden. Außerdem sei ein Antrag auf Enthaftung geplant.
Schuldig gesprochen wurde Benko lediglich in einem Teilaspekt der Anklage. Dabei ging es um zwei von insgesamt elf betroffenen Uhren, vier Paar Manschettenknöpfe sowie einen Schaden von rund 100.000 Euro. In allen übrigen Punkten erfolgte ein Freispruch. "In drei Vierteln" des Anklagegegenständlichen sei sein Mandant freigesprochen worden, betonte Wess, der das Urteil unmittelbar nach der Verhandlung als "unbefriedigend" bezeichnet hatte.
Hintergrund des Verfahrens war der Vorwurf, René und Nathalie Benko hätten im Zuge des Insolvenzverfahrens Bargeld, Schmuck und Uhren im Gesamtwert von rund 370.000 Euro in einem Tresor im Haus von Verwandten versteckt und damit Gläubiger geschädigt. Das Gericht sprach Nathalie Benko in allen Punkten im Zweifel frei.
Auch die Untersuchungshaft Benkos ist weiter Thema. Bereits unmittelbar nach dem Prozess hatte der Verteidiger eine neuerliche Prüfung angekündigt. Wess sieht keine Grundlage mehr für die Fortdauer der Haft, da sein Mandant vor allem wegen dieses Verfahrens inhaftiert worden sei. Eine zukünftige "Tatbegehungsgefahr" könne seiner Ansicht nach ausgeschlossen werden. Der Antrag auf Enthaftung soll in der kommenden Woche eingebracht werden.