Zwei Jahre Haft

Benko wehrt sich gegen Urteil: Anwalt wird wohl berufen

Die Richterin verdonnerte René Benko zu zwei Jahren unbedingt. Sein Verteidiger dürfte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil anmelden.
Angela Sellner
16.10.2025, 19:18
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"René Benko ist ein Kämpfer", sagte sein Verteidiger Norbert Wess nach der Urteilsverkündung am Mittwoch vor Journalisten. Das zeigt sich auch jetzt: Er wird gegen den Teil-Schuldspruch – zwei Jahre unbedingte Haft – Berufung einlegen.

Milliarden-Benko war am Mittwoch in seinem ersten Prozess am Landesgericht Innsbruck zwar in einem Anklagepunkt freigesprochen worden, in einem zweiten aber schuldig wegen betrügerischer Krida. Es ging da um eine Überweisung von 300.000 Euro an seine Mutter, tituliert als Rücküberweisung eines Darlehens, von der Anklage aber als Schenkung gesehen: Benko habe mit dieser Zahlung Geld beiseite geschafft und so im Rahmen seiner privaten Insolvenz als Einzelunternehmer dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen.

Nach der Urteilsverkündung gaben weder Benkos Anwalt noch die Anklagevertreter eine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde

Verteidiger Wess ließ bereits am Mittwoch anklingen, es sei wahrscheinlich, dass man gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung (das zielt auf die Strafhöhe ab) einlegen werde. Das werde er mit Benko besprechen, die Entscheidung liege bei seinem Mandanten.

Das dürfte inzwischen ziemlich fix sein – er werde am Montag diese Rechtsmittel gegenüber dem ersten Benko-Urteil anmelden, bestätigte Wess am Donnerstag gegenüber dem "Kurier".

Damit geht dann der erste Prozess gegen den Signa-Gründer in die zweite Instanz. Ein weiterer Prozess rollt indes bereits an – die zweite Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Benko wegen betrügerischer Krida ist seit Donnerstag rechtskräftig. Hier ist Benkos Ehefrau mitangeklagt. Beide haben ihre Einsprüche gegen die Anklage zurückgezogen.

Zweiter Prozess im November

In dieser zweiten Anklage wird Benko vorgeworfen, unter Mithilfe seiner Frau Vermögenswerte beiseite geschafft und dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben. Konkret ist von 120.000 Euro Bargeld sowie zusätzlich elf hochpreisigen Uhren sowie Manschettenknöpfen und wertvollen Uhrenarmbändern im Gesamtwert von fast 250.000 Euro die Rede. Sie sollen in einem Tresor im Haus von Verwandten der Familie versteckt worden sein. Den Safe soll Frau Benko organisiert und dort aufgestellt haben.

Die Schadenssumme beläuft sich also auf insgesamt 370.000 Euro. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft. Für das Ehepaar Benko gilt die Unschuldsvermutung.

Bleibt Benko in Innsbruck?

Auch der zweite Prozess wird am Landesgericht Innsbruck stattfinden. Möglicherweise wird die Verhandlung bereits im November und nur für einen Tag angesetzt.

Wie geht es in der Zwischenzeit mit René Benko weiter? Er war ja aus dem "Grauen Haus" in der Wiener Josefstadt, wo er seit rund neun Monaten in U-Haft sitzt, eine Woche vor Prozessbeginn in die Justizanstalt seiner Heimatstadt Innsbruck, genannt "Ziegelstadl" gebracht worden.

Dem Vernehmen nach möchte er bis zum zweiten Prozess dort bleiben. Die Entscheidung darüber liegt aber nach wie vor beim Straflandesgericht Wien.

Auch die Berufung gegen das erste Urteil wäre in Innsbruck anhängig.

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