Nachdem René Benko am Mittwoch seinen ersten (nicht rechtskräftigen) Schuldspruch ausgefasst hat – 24 Monate unbedingt wegen betrügerischer Krida – dürfte er bald schon wieder auf der Anklagebank im Landesgericht Innsbruck sitzen. Dieses Mal gemeinsam mit seiner Ehefrau, die in der Causa ebenfalls angeklagt ist.
Beide Ehepartner Benko hatten die zweite Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beeinsprucht, diese Einsprüche wurden aber nun zurückgezogen. Norbert Wess, Strafverteidiger von René Benko, bestätigte am Donnerstag gegenüber "Heute", dass sein Mandant den Einspruch zurückgezogen habe. Der Anwalt von Frau Benko bestätigte gegenüber der "Tiroler Tageszeitung", dass die Mitangeklagte ihren Einspruch ebenfalls am Donnerstag zurückgezogen habe.
Die zweite Anklage ist damit rechtskräftig. Und der zweite Benko-Prozess könnte noch vor Weihnachten stattfinden. Ebenfalls in Innsbruck, vor einem Schöffensenat.
Es ist anzunehmen, dass René Benko, der für seinen ersten Prozess vom "Grauen Haus" in der Wiener Josefstadt, wo er seit Ende Jänner in U-Haft sitzt, in die Justizanstalt Innsbruck – den "Ziegelstadl" – überstellt wurde, nun vorerst dort bleiben wird.
Der Vorwurf lautet – wie im ersten Benko-Prozess – auf betrügerische Krida rund um die persönliche Insolvenz des Signa-Gründers. Es geht um Vermögenswerte, die Benko unter Mithilfe seiner Frau beiseitegeschafft haben soll, damit seine Gläubiger keinen Zugriff darauf bekommen.
Konkret ist in der Anklage von 120.000 Euro Bargeld sowie zusätzlich elf hochpreisigen Uhren sowie Manschettenknöpfen und wertvolle Uhrenarmbändern im Gesamtwert von fast 250.000 Euro die Rede. Sie sollen in einem Tresor im Haus von Verwandten der Familie versteckt worden sein. Den Safe soll Frau Benko organisiert und dort aufgestellt haben.
Gefunden wurde der Tresor von Ermittlern der Soko Signa bei einer Hausdurchsuchung. Beide Benkos bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Prozessreigen gegen den gefallenen Immo-Jongleur nimmt also Fahrt auf. Insgesamt ermittelt die WKStA in 14 separaten Sachverhalten gegen Benko und weitere Beschuldigte. Neben betrügerischer Krida werden dem 48-Jährigen unter anderem Untreue und schwerer Betrug vorgeworfen.
Für eine Berufung gegen das am Mittwoch erfolgte erste Urteil sind drei Werktage Zeit, also bis Montag. Verhandelt würde diese dann ebenfalls in Innsbruck