Betrügerische Krida

Zweites Urteil: Benko will Berufung einlegen

Nachdem René Benko im zweiten Prozess wegen betrügerischer Krida verurteilt wurde, wollen seine Verteidiger nun auch dagegen Berufung einlegen.
Newsdesk Heute
12.12.2025, 11:25
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Nach dem zweiten Urteil wegen betrügerischer Krida gegen René Benko wollen seine Verteidiger auch dagegen Berufung einlegen, berichtet die "Krone". Sein Anwalt Norbert Wess will zudem die Enthaftung für Benko beantragen.

Der 48-Jährige wurde am Mittwoch in Innsbruck nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingt verurteilt. In derselben Causa rund um einen bei Verwandten aufgestellten Tresor – darin sollen Luxusuhren, Bargeld und Schmuck gelagert worden sein – wurde seine Ehefrau Nathalie Benko vom Vorwurf der betrügerischen Krida freigesprochen – "Heute" berichtete.

"In drei Viertel" des Anklagegegenständlichen sei sein Mandant freigesprochen worden, sagte Wess am Freitag gegenüber der "Krone". Daher werde man Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen.

Gegen erstes Urteil Berufung eingelegt

Für Benko ist es bereits das zweite Urteil: Ende Oktober hatte er nicht rechtskräftig 24 Monate unbedingt ausgefasst. Auch gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Benko befindet sich daher weiterhin in Untersuchungshaft.

Erneut Enthaftungsantrag stellen

Genau diese will sein Verteidiger Norbert Wess nun "zeitnah prüfen lassen", wie er nach dem Urteil am Mittwoch erklärte. Die anklageführende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte bislang mit Tatbegehungsgefahr argumentiert, bisher wurden Enthaftungsanträge abgelehnt. Wess will nun kommende Woche einmal mehr einen stellen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 12.12.2025, 13:22, 12.12.2025, 11:25
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