Legte Berufung ein

Nathalie Benko muss zwei Millionen Euro zurückzahlen

Im Insolvenzverfahren um René Benko hat das Gericht in erster Instanz entschieden: Seine Ehefrau muss zwei Millionen Euro zurückzahlen.
Österreich Heute
10.06.2026, 12:39
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Im Insolvenzverfahren rund um René Benko hat der Masseverwalter in erster Instanz einen Erfolg erzielt. Das Landesgericht Innsbruck entschied in einer Anfechtungsklage, dass Nathalie Benko zwei Millionen Euro an die Insolvenzmasse zurückzahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Seiten haben Berufung angemeldet.

Zahlung als "Zusatzunterhalt" umstritten

Im Zentrum des Verfahrens stand eine Überweisung aus Jänner 2023. René Benko hatte seiner Frau damals zwei Millionen Euro mit dem Verwendungszweck "Eigenkapital für Immobilieninvestments" überwiesen. Laut Verteidigung habe es sich zusätzlich zum monatlichen Unterhalt von 10.500 Euro um einen vereinbarten "Zusatzunterhalt" gehandelt, damit sie sich etwas Eigenes aufbauen könne.

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Gericht zweifelt an Darstellung

Nathalie Benko erklärte vor Gericht, das Geld in eine Immobilienfirma investiert zu haben, wie der ORF berichtet. Konkrete Angaben zum Verbleib der Summe konnte sie jedoch nicht mehr machen. Die Richterin zog diese Angaben in Zweifel und wertete die Zahlung nicht als Unterhalt, sondern als unentgeltliche Verfügung ohne Gegenleistung – damit sei sie im Insolvenzverfahren anfechtbar.

Keine klare Verwendung des Geldes

Auch die Darstellung eines möglichen Immobilienerwerbs überzeugte das Gericht nicht. Es sei angesichts der Antworten zweifelhaft, dass die Millionen tatsächlich investiert worden seien. Gleichzeitig wurde Nathalie Benko Gutgläubigkeit zugesprochen: Sie habe nach eigenen Angaben erst durch Medienberichte von den finanziellen Schwierigkeiten erfahren.

Teilweise Rückzahlung und Berufung

Das Gericht verpflichtete Nathalie Benko zur Rückzahlung von zwei Millionen Euro plus vier Prozent Zinsen. Weitere 850.000 Euro wurden abgewiesen. Beide Seiten legten Berufung ein: Die Ehefrau ficht das Urteil zur Gänze an, der Masseverwalter nur teilweise. Damit geht die Causa voraussichtlich in die nächste Instanz am Oberlandesgericht Innsbruck.

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