Die Schlagzeilen um den gefallenen Signa-Gründer und Österreichs wohl bekanntesten Pleitier René Benko (49) reißen nicht ab: Dieses Mal rücken die Waffen des Hobby-Jägers ins Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Konkret geht es um zehn Objekte aus dem Waffenschrank Benkos, welche kurz vor der Konkurs-Welle der Signa-Gruppe an die Tochterfirma einer Benko-Stiftung verkauft werden sollten. Hier kommt nun aber die WKStA ins Spiel.
Wie die "Krone" berichtet, wird der 49-Jährigen vorgeworfen, dass er sich – rund sechs Monate nach seiner Insolvenz als Einzelunternehmer am 23. September 2024 – "eine inhaltlich unrichtige Rechnung über den vorgeblichen, tatsächlich nicht stattgefundenen Verkauf von drei (…) verheimlichten Schusswaffen" habe vorlegen lassen. Hierbei soll der Tiroler Hilfe von einer Vertrauensperson gehabt haben.
Aber auch ein anderer Punkt rückte in den Fokus der Ermittler und könnte Teil der dritten Anklage sein. Laut dem "Krone"-Bericht ginge es hier um den Vorwurf des schweren Betrugs. Die Causa geht auf den 6. November 2023 zurück – die Signa steckte zu diesem Zeitpunkt bereits in der Krise. Am diesem Tag soll Benko über die Stiftung seines guten Freundes Hans Peter Haselsteiner noch fünf Millionen Euro erhalten haben. Per persönlicher, notariell beglaubigter Garantieerklärung sei er selbst für die Leihe geradegestanden.
Gebraucht haben soll der Tiroler das Geld für die Rettung der Signa-Tochter Sportscheck – diese verlief jedoch erfolglos. Zum Zeitpunkt der Transaktion sei der 49-Jährige laut den Ermittlern bereits seit zehn Monaten zahlungsunfähig gewesen. Dennoch habe sich Haselsteiner "auf Benko verlassen".
Benko und seine Anwälte bestreiten sämtliche Vorwürfe. In der Causa Haselsteiner wird argumentiert, dass der vermeintliche Betrug scheitere, da kein Schaden entstanden sei. Demnach habe Haselsteiners Stiftung lediglich eine längst fällige Forderung beglichen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Unter Berufung auf die WKStA berichtet die "Krone", dass die Vorhabensberichte zu einer dritten Anklage bereits beim Justizministerium zur Prüfung liegen würden. Sollte die Anklage tatsächlich eingebracht werden, könnte Benko noch Einspruch erheben. Im Falle der Rechtskräftigkeit der Anklage könnte bereits vor dem Hochsommer in Innsbruck verhandelt werden, heißt es in dem Bericht.