Hat ein 60-Jähriger nach einem Schlaganfall schwere gesundheitliche Einschränkungen nur vorgetäuscht, um jahrelang Pflegegeld und Invaliditätspension zu kassieren? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Landesgericht Wiener Neustadt. Dem Bosnier aus dem südlichen NÖ wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Mit ihm auf der Anklagebank sitzen seine 58-jährige Ehefrau und seine 32-jährige Schwiegertochter.
Laut Anklage soll der 60-Jährige zwischen März 2022 und Oktober 2024 bei Untersuchungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) massive gesundheitliche Einschränkungen vorgetäuscht haben. Konkret geht es um schwere Mobilitätsprobleme, Harn- und Stuhlinkontinenz sowie erhebliche kognitive Störungen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann seine Beschwerden bewusst übertrieben oder simuliert haben soll, um höhere Sozialleistungen (bzw. eine höhere Pflegestufe) zu erhalten. Unter anderem steht der Vorwurf im Raum, dass er bei Untersuchungen absichtlich besonders langsam mit seinem Rollator gegangen sei.
Die finanziellen Dimensionen sind beträchtlich: Laut Anklage soll der Mann zwischen April 2022 und Februar 2025 rund 23.724 Euro an Pflegegeld und zwischen Jänner 2023 und Februar 2024 weitere 23.073 Euro an Rehabilitationsgeld erschlichen haben.
Dazu kommen rund 21.208 Euro an Invaliditätspension zwischen März 2024 und Mai 2025. Außerdem soll er versucht haben, weitere Leistungen in erheblicher Höhe zu beziehen.
Insgesamt geht die Staatsanwaltschaft von einem Schaden beziehungsweise beabsichtigten Schaden von mehr als 300.000 Euro aus. Ein erheblicher Teil davon betrifft allerdings versuchte künftige Auszahlungen und nicht bereits tatsächlich geflossenes Geld.
Auch die beiden Frauen sollen laut Anklage an den mutmaßlichen Betrugshandlungen beteiligt gewesen sein. Der Ehefrau wird vorgeworfen, bei einer ärztlichen Nachuntersuchung im Mai 2023 falsche Angaben über den Gesundheitszustand ihres Mannes gemacht zu haben.
Die Schwiegertochter soll ebenfalls bei Untersuchungen unrichtige Angaben gemacht und gegenüber der PVA falsche Informationen über den Lebensmittelpunkt und Auslandsaufenthalte des 60-Jährigen übermittelt haben.
Darüber hinaus wird ihr ein weiterer Sozialhilfebetrug vorgeworfen. Sie soll gegenüber der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen über Jahre verschwiegen haben, dass sie mit ihrem Lebensgefährten in einem gemeinsamen Haushalt lebte. Dadurch soll sie insgesamt rund 68.877 Euro an Mindestsicherung beziehungsweise Sozialhilfe zu Unrecht erhalten haben.
Der Prozess hatte bereits am 12. August 2026 begonnen. Damals wurden die drei Angeklagten einvernommen. Am Donnerstag, dem 22. Oktober, wurde die Verhandlung am Landesgericht Wiener Neustadt fortgesetzt. Diesmal standen die medizinischen Gutachten im Mittelpunkt.
Ein Gutachter der Pensionsversicherungsanstalt erklärte, dass bei der Untersuchung des 60-Jährigen Widersprüche in der Symptomkonstellation festgestellt worden seien. Die geschilderten Beschwerden hätten demnach nicht durchgehend ein schlüssiges medizinisches Gesamtbild ergeben.
Besonders bemerkenswert: Bislang liegen drei medizinische Gutachten vor, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ob und in welchem Ausmaß der Angeklagte tatsächlich gesundheitlich eingeschränkt ist, bleibt damit eine zentrale Frage des Verfahrens.
Eine Entscheidung fiel am Donnerstag nicht. Der Prozess wurde vertagt. Am Freitag war ein Termin für die Erstellung eines weiteren medizinischen Gutachtens vorgesehen gewesen, das zusätzliche Klarheit über den Gesundheitszustand des Angeklagten bringen sollte. Für alle drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.