Ungewöhnliche Szenen in einem Linienbus in St. Pölten: Wie jeden Morgen warteten Fahrgäste bei einer Haltestelle auf die Abfahrt. Der Lenker öffnete die Tür und bat die wartenden Passagiere hinein. Wie die "Krone" berichtet, trug der Mann dabei allerdings keine Schuhe.
Die Erklärung dafür liefert der Lenker prompt. Er habe noch kurz Pause und fragte die Passagiere, ob er noch schnell sein Gebet beenden dürfe. Als die Fahrgäste nichts dagegen hatten, rollte der Lenker seine Gebetsmatte neben der Fahrerkabine aus, richtete sie gen Osten und betete. Danach packte der Mann wieder zusammen, zog sich die Schuhe an und fuhr pünktlich ab.
Es ist allerdings kein Einzelfall, der sich nur auf Österreich bezieht. So kam es auch in der Schweiz zu einem Vorfall, bei dem ein muslimischer Buslenker bei einer Endstation während seiner Pause vor dem Bus betete.
Kurioser wurde es im bayrischen Ergolding. Dort unterbrach ein Lenker der Stadtwerke Landshut seine reguläre Linienfahrt, um in einer Haltestelle zu beten. Die Fahrgäste mussten die Verspätung in Kauf nehmen und warten bis der Mann mit dem Gebet fertig war.
Gegenüber der "Krone" stellte die ÖBB als Mutterkonzern von Postbus klar, dass "Vielfalt und Respekt" in dem Unternehmen einen "hohen Stellenwert" hätten. Demnach sollen Mitarbeiter ihre Religionen frei ausüben können. Allerdings würden dafür während der Arbeit die Pausen zur Verfügung stehen. Heißt: Während einer aktiven Fahrt sind Gebete nicht erlaubt.
Ähnlich sieht dies die Dr. Richard Niederösterreich GmbH. Geschäftsführer Michael Weissmann sagte gegenüber der Tageszeitung, dass ein Arbeitgeber die Religionsfreiheit seiner Angestellten nicht reglementieren darf. Im aktuellen Fall von St. Pölten habe das Gebet während einer Pause stattgefunden. Zudem habe er die Gäste gefragt, ob sie es ihm erlauben würden. Eine Arbeitsverfehlung liege demnach nicht vor. Was Lenker des Betriebs während der Pausen machen, sei ihre Angelegenheit.
In der Causa des betenden Lenkers in der Schweiz sei der Mann aufgefordert worden, in Zukunft in einem Pausenraum zu beten. Auch bei Dr. Richard habe man die Fahrer gebeten, ihren Glauben in stiller Form im gemeinsamen Aufenthaltsraum auszuüben. Dies habe man auf Anregung des Betriebsrats getan, um ein betriebliches Reglement handle es sich dabei allerdings nicht. Gleichzeitig wurde betont, dass es bisher keine Beschwerden von Fahrgästen bezüglich religiöser Praktiken des Personals gegeben hätte.