Mitten in der Nacht auf den 27. September erwischte die französische Polizei einen Schweizer Porsche-Fahrer auf der Autobahn A40 im Arve-Tal in der Haute-Savoie an der Grenze zu den Eidgenossen. Das Messgerät zeigte unglaubliche 312 km/h an – erlaubt waren auf dem Abschnitt lediglich 130 km/h.
Am Steuer des Porsche 911 GT3 saß ein 48-jähriger Schweizer. Bei dem Mann soll es sich um einen Manager handeln. Nach Abzug der Messtoleranz legen die Behörden dem Fahrer noch immer 300 km/h zur Last. Damit wäre er 170 km/h schneller als erlaubt unterwegs gewesen.
Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und konnten den Sportwagen schließlich stoppen. Der Schweizer Führerschein wurde noch vor Ort eingezogen, der Porsche abgeschleppt. Zusätzlich musste der 48-Jährige eine Kaution von 1.500 Euro hinterlegen.
Die Gendarmerie de la Haute-Savoie veröffentlichte später Bilder des gestoppten Porsche und der Radarmessung auf Facebook.
Wie "Europe 1" und das französische Autoportal "Caradisiac" berichten, soll es sich um eine der höchsten Geschwindigkeiten handeln, die französische Einsatzkräfte bislang bei einer Verkehrskontrolle gemessen haben.
Für den Lenker könnte die Fahrt nun ernste Folgen haben – oder eben auch nicht. In Frankreich gilt seit Ende Dezember 2025 bereits eine erstmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 50 km/h als Straftat. Dem Schweizer drohen demnach bis zu 3.750 Euro Geldstrafe und maximal drei Monate Haft. Im Februar soll sich der Mann vor einem französischen Gericht verantworten.
Weil der 48-Jährige einen Schweizer Führerschein besitzt, sind die administrativen Konsequenzen allerdings nicht automatisch dieselben wie bei einem französischen Lenker. Ein in Frankreich verhängtes Fahrverbot würde grundsätzlich nur dort gelten. Ob zusätzlich Konsequenzen in der Schweiz folgen, ist derzeit offen.
Doch ausgerechnet die extreme Geschwindigkeit könnte dem Mann vor Gericht noch helfen. Ein Verkehrsrechtsanwalt weist darauf hin, dass mobile Radargeräte nur für bestimmte Geschwindigkeitsbereiche zugelassen sind. Viele ältere Geräte seien lediglich bis 250 km/h zertifiziert, modernere Modelle teilweise bis 300 km/h. Die gemessenen 312 km/h liegen darüber...
Sollte sich herausstellen, dass das verwendete Gerät für eine derart hohe Geschwindigkeit nicht zugelassen war, könnte die Messung vor Gericht angefochten werden. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass das Verfahren eingestellt wird. Ob die Messung verwertbar ist, müsste das zuständige Gericht beurteilen.