Ein russisches Schiedsgericht in der Region Kaliningrad hat im zweiten Rechtsstreit der von der EU sanktionierten MKAP Rasperia Trading Limited ("Rasperia") gegen die Strabag SE und deren österreichische Kernaktionäre am Donnerstag eine Zahlung in dreistelliger Millionenhöhe angeordnet: Strabag und die österreichischen Hauptaktionäre wurden verpflichtet, 339 Mio. Euro an Rasperia zu zahlen.
Die russische RBI-Tochter AO Raiffeisenbank reagiert darauf mit einer bilanziellen Vorsorge. Sie will im vierten Quartal 2025 eine Rückstellung in Höhe von 339 Mio. Euro bilden. Hintergrund: Das Urteil könne auch gegen Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank vollstreckt werden, wie die Raiffeisen Bank International (RBI) mitteilte.
Gleichzeitig kündigte die RBI an, dass die AO Raiffeisenbank gegen das Urteil Berufung mit aufschiebender Wirkung einlegen werde.
Zu den österreichischen Hauptaktionären der Strabag zählt auch die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien – sie hält ihrerseits 25 Prozent an der RBI. Laut RBI spiegelt der vom russischen Gericht zugesprochene Betrag die "angeblich" nicht erstattete Entschädigung im Zusammenhang mit der Kapitalherabsetzung der Strabag im Jahr 2024, außerdem nicht gezahlte Dividenden für 2024 sowie bis zum Urteil aufgelaufene Zinsen wider.
Die RBI betonte zudem, das aktuelle Urteil habe keine Auswirkungen auf das Ergebnis des RBI-Konzerns ohne Russland und auch nicht auf die harte Kernkapitalquote (CET1) von 15,7 Prozent per drittem Quartal 2025 – unter der Annahme eines vollständigen Verlusts des Eigenkapitals der AO Raiffeisenbank ohne Kompensation.