Legte Lebensbeichte ab

4-Jährige missbraucht – Künstler bald vor Gericht

Ein bekannter Bühnen-Star und Schauspieler steht unter Missbrauchs- und Pädophilie-Verdacht. Er zeigte sich selbst an, nun ist die Anklage da.
Wien Heute
16.09.2026, 15:53
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Brisante Wende im Krimi um den bekannten TV-Star. Er soll im vergangenen Mai eine Lebensbeichte abgelegt haben, am Mittwoch wurde bereits Anklage gegen ihn wegen Missbrauchs eingebracht. Das Grusel-Geständnis des Schauspielers geschah jedoch ganz und gar nicht freiwillig: Laut Aussendung des Wiener Landesgerichts soll er sich Anfang 2025 an einer Vierjährigen vergangen haben.

Mutter und Oma des Opfers – es soll sich um ehemalige Freunde des Künstlers handeln – zeigten den schrecklichen Vorfall, der sich in der Wiener Wohnung der Bekannten abgespielt haben soll – jedoch nicht an, sondern sollen den Schauspieler unter Androhung angeblicher Beweisbilder monatelang erpresst haben.

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Insgesamt sollen sie dem Schauspieler von Anfang 2025 bis Anfang Juni 2026 zu Zahlungen in Höhe von189.000 gebracht haben. Nun befinden sich die beiden Slowakinnen in U-Haft – auch gegen sie wurde am Mittwoch Anklage wegen schwerer Erpressung eingebracht.

Der bekannte Bühnen-Artist indes bleibt auf freiem Fuß. Bei einer Hausdurchsuchung hatte man bei ihm laut Staatsanwaltschaft Wien 960 belastende Bilder und 19 Videos von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial gefunden, weswegen er sich auch wegen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger vor Gericht verantworten muss.

Beide Fälle sollen laut" Krone" gleichzeitig verhandelt werden – was wohl zu einem riesigen Medienandrang am Wiener Landl führen würde. Daher ist das wohl noch nicht in Stein gemeißelt.

Verteidiger Werner Wendt vertritt die beiden wegen schwerer Erpressung angeklagten Frauen.
privat

Fix ist indes: Bei einer Verurteilung drohen dem TV-Star bis zu fünf Jahre Haft. Den beiden Frauen – sie sollen ihre Taten furchtbar bereuen – drohen bis zu zehn Jahre Haft. Ihr Verteidiger Werner Wendt von der Wiener Kanzlei Huber Wagner erklärte, dass die Abnahme der beiden Kinder besonders für deren Mutter – die jüngere der beiden Frauen – "eine Katastrophe" sei. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

red,Akt. 16.09.2026, 17:03, 16.09.2026, 15:53