Männer verurteilt

40 Minuten Gewalt – Trio wütete auf Donauinselfest

Drei junge Männer sollen am Donauinselfest in kürzester Zeit mehrere Straftaten begangen haben. Nun wurden sie verurteilt.
29.10.2026, 18:30
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Mehrere Körperverletzungen, zwei Raubversuche und gefährliche Drohung: All diese Taten sollen drei junge Männer beim diesjährigen Donauinselfest begangen haben – in nur 40 Minuten. Nun mussten sie sich am Wiener Landesgericht verantworten.

Zu wahllosen Gewaltausbrüchen soll es am 3. Juli gekommen sein. Wie die "Krone" berichtet gab der 19-jährige Türke in der Verhandlung an, dass die Männer an jenem Tag einiges getrunken hätten. Gemeinsam mit dem Erstangeklagten (20) will er sich zwei Flaschen Whiskey geteilt haben.

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Richterin rügt Beschuldigten

Bei Beschuldigten betonte, dass sie sich daher an nicht mehr viel erinnern könnten. Ein Vorfall hat sich den jungen Männern aber scheinbar doch ins Gedächtnis eingebrannt. Zu diesem sei es bereits gekommen, bevor die Angeklagten das Festivalgelände überhaupt betreten hatten.

"Der Mann war mit zwei Weibern", begann der Zweitangeklagte seine Schilderungen – es folgte eine Rüge der vorsitzenden Richterin. Sie wolle den Begriff "Weiber" in ihrem Gerichtssaal nicht hören. Dieser sei gegenüber Frauen abwertend, stellte die Juristin klar.

"Entschuldigung Frau Staatsanwältin", antwortete der 19-Jährige darauf. Wieder wurde er von der Vorsitzenden korrigiert: "Ich bin die Richterin." Dann konfrontierte sie den Erstangeklagten – einen Grundwehrdiener – mit den Zeugenaussagen.

"Nüchtern würden wir das nicht machen"

Demnach soll der 20-Jährige einem Opfer zweimal in die Kniekehle gestiegen sein. Der Erstangeklagte meinte, dass dies unabsichtlich passiert sein könnte. Die Erinnerungen schienen auch hier etwas verwischt zu sein. Letztendlich soll es jedenfalls zu einer Streiterei und einem Faustschlag gekommen sein. Der Zweitangeklagte betonte, dass sie solche Taten nüchtern nicht begehen würden.

Dies war jedoch nicht der einzige Vorfall des Tages. So hätten die Beschuldigten zwei weitere Opfer bedroht. So sollen sie von Personen Geld verlangt und mit Schlägen gedroht haben. Erfolgreich sei dies allerdings nicht gewesen. Dennoch ist auch der Versuch eine strafbare Handlung.

Die Urteile

Wenig mit dem Ganzen zu tun haben wollte der dritte Beschuldigte. Seine Verteidigerin sagte, dass der 23-Jährige zuvor im Krankenhaus war, um sich eine Fußverletzung behandeln zu lassen. Danach sei er auf die Donauinsel gekommen. Aufgrund seines Spitalbesuchs sei er auch nüchtern gewesen. Der junge Mann habe lediglich versucht, eine der Schlägereien zu schlichten. "Er sei dazugekommen, wie die Jungfrau zum Kind", führte die Anwältin aus.

Am Ende fassten alle Angeklagten – noch nicht rechtskräftige – Bewährungsstrafen aus. Der 23-Jährige wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Die beiden anderen Beschuldigten erhielten 21 und 18 Monate bedingte Haft. Zudem müssen sie ein Anti-Aggressionstraining abschließen.

red, 29.10.2026, 18:30