Strenge Sonderregel

22.000 Euro Strafe – Flugverbot mitten in Wien

Am Nationalfeiertag gilt rund um die Hofburg ein 13-stündiges Drohnenflugverbot. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Strafe von bis zu 22.000 Euro.
25.10.2026, 22:32
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Für den Nationalfeiertag am Montag, dem 26. Oktober, hat die Landespolizeidirektion Wien eine besondere Sicherheitsmaßnahme angeordnet. Im Zentrum der Bundeshauptstadt dürfen Drohnen für mehrere Stunden nicht fliegen.

Die Polizei hat dafür ein sogenanntes geografisches UAS-Gebiet eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine klar abgegrenzte Zone, in der spezielle Regeln für unbemannte Luftfahrzeuge gelten.

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1,5 Kilometer rund um Hofburg betroffen

Die Beschränkung beginnt am Montag um 6 Uhr und endet um 19 Uhr. Während dieser 13 Stunden sind Drohnenflüge innerhalb des betroffenen Gebiets grundsätzlich verboten. Das betrifft sowohl das Starten und Landen als auch das Ein- und Durchfliegen der Zone.

Im Mittelpunkt des Flugverbots steht der Michaelerplatz im ersten Wiener Gemeindebezirk, unmittelbar bei der Hofburg. Von dort reicht die Sperrzone 1.500 Meter in alle Richtungen. Somit sind große Teile der Inneren Stadt und auch angrenzende Gebiete betroffen.

Die Beschränkung gilt vom Boden bis zu einer Höhe von 120 Metern. Der genaue Verlauf der Sperrzone ist in einer Karte zur Polizeiverordnung eingezeichnet. Zusätzlich wird das Gebiet im digitalen Drohnenspace-System der Austro Control angezeigt. Drohnenpiloten können dort überprüfen, ob ein geplanter Flug innerhalb der Verbotszone liegt.

22.000 Euro Strafe drohen

Wer die Sonderregelung missachtet, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Laut Paragraf 169 Absatz 1 des Luftfahrtgesetzes sind bei entsprechenden Verwaltungsübertretungen Geldstrafen von bis zu 22.000 Euro möglich.

Wie hoch eine Strafe tatsächlich ausfällt, richtet sich nach dem konkreten Verstoß und den jeweiligen Umständen. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann außerdem die Drohne selbst für verfallen erklärt werden.

Ausnahmen nur mit Genehmigung

Nicht jeder Drohneneinsatz fällt unter das Verbot. Ausgenommen sind unter anderem Flüge der Polizei für sicherheitspolizeiliche oder strafprozessuale Aufgaben sowie Einsätze von Rettungs- und anderen Einsatzorganisationen im Rahmen ihrer Tätigkeit.

Auch andere Drohnenflüge können ausnahmsweise stattfinden. Dafür braucht es allerdings die Zustimmung der zuständigen Sicherheitsbehörde und die erforderliche luftfahrtrechtliche Bewilligung. Eine normale Drohnenregistrierung oder ein Drohnenführerschein reichen dafür nicht aus.

Sonderregel endet nach 19 Uhr

Die Verordnung wurde von Wiens Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl unterzeichnet. Mit der zeitlich begrenzten Flugverbotszone soll den erhöhten Sicherheitsanforderungen bei den Veranstaltungen zum Nationalfeiertag Rechnung getragen werden.

Um 19 Uhr am Montag endet die zusätzliche Sperre automatisch. Bereits bestehende Flugbeschränkungen in Wien bleiben jedoch weiterhin gültig.

red, 25.10.2026, 22:32