Im gut gefüllten Großen Schwurgerichtssaal konnte man am Donnerstag kurz nach 14 Uhr eine Stecknadel fallen hören. Dann fielen nach stundenlanger Verhandlung die Urteile. Und die hatten es in sich: Drei Jahre unbedingte Haft für Star-Kabarettist Günther "Gunkl" Paal (64)! Zwei Jahre und drei bzw. neun Monate für die beiden Frauen, die auch dazu verdonnert wurden, den gesamten vom Künstler erpressten Geldbetrag in der Höhe von 159.000 Euro zurückzahlen – Euro für Euro und binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution.
Über das Hammer-Urteil gegen Gunkl, der wider Erwarten keine bedingte Haftstrafe, sondern gleich drei Jahre unbedingt ausfasste, dürfte nicht nur unter Juristen, sondern wohl im ganzen Land noch lange gesprochen werden. Gunkls Anwalt, der seinem Mandanten keineswegs zur Annahme des Urteils geraten hatte, aber schließlich auch nicht dessen "Erziehungsberechtigter" sei, vermutete "generalpräventive Gründe" für die überraschend harte Strafe.
Der 64-Jährige fasste wegen sexuellen Missbrauchs sowie des Besitzes und der Weitergabe von Missbrauchsmaterial trotz eines Strafrahmens von höchstens fünf Jahren die längste Strafe aller drei Angeklagten aus – und muss ins Gefängnis!
Als der Richter die dreijährige Haftstrafe verkündete, hob der tief gefallene Star-Kabarettist die Augenbrauen und zuckte überrascht mit den Schultern. Ansonsten nahm der 64-Jährige, der während der gesamten Verhandlung aufrecht dasaß und stoisch nach vorne starrte, das Urteil regungslos entgegen.
Der Richter wertete die unter Druck erfolgte Selbstanzeige nicht als freiwillig, sondern als Schritt, der "nicht aus schlechtem Gewissen" gesetzt worden sei. Die scheinbar unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemachten Aussagen des Kabarettisten, der Missbrauch hätte "das Opfer nicht gestört" oder ihm sogar "gefallen", ließ der Richter nicht als aufrichtiges Schuldeingeständnis gelten. Und: da Gunkl angekündigt hatte, "jede Strafe ohne wenn und aber anzunehmen", blieb er auch dabei – auch wenn er laut seinem Anwalt vom Haft-Hammer schwer "getroffen und überrascht" war. Damit ist sein Urteil fix.
Immerhin: Das verlorene Geld dürfte er zumindest zum Teil wieder von den Frauen zurückbekommen. 5.000 Euro will er dem Opfer als Entschädigung zahlen. Wo und wann er seine Haft absitzen muss, ist noch unklar. Fix ist: Gunkl kann frühestens nach einem Jahr mit einer Fußfessel in den Hausarrest oder nach der Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe – also nach zwei Jahren – bedingt entlassen werden. Da die Staatsanwaltschaft bei beiden Frauen und auch bei Gunkl auf eine Verzichtserklärung verzichtete, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.