40 Operationen, eine schwere chronische Erkrankung und ein anerkannter Behinderungsgrad von 70 Prozent: Otto T. (55) aus Wels in Oberösterreich hat gesundheitlich bereits viel durchgemacht. Trotzdem bekommt er von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) keine Berufsunfähigkeitspension. Der Grund: Laut medizinischem Gutachten ist der Mann weiterhin arbeitsfähig.
Für den Oberösterreicher ist das kaum nachvollziehbar. Seit vielen Jahren leidet er an Morbus Crohn, einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung, die seinen Alltag und sein Berufsleben massiv beeinträchtigt.
Wie die "Krone" berichtet, war Tr. jahrzehntelang in der Lagerlogistik beschäftigt. Allein sieben Jahre arbeitete er bei seinem letzten Arbeitgeber. Doch seine Erkrankung führte immer wieder zu Krankenständen. Schließlich verlor er seinen Arbeitsplatz.
"Ich habe 30 Jahre in der Lagerlogistik gearbeitet, die letzten sieben Jahre in derselben Firma. Ich wurde dann aber wegen meiner Krankheit und den damit verbundenen Krankenständen gekündigt", schildert der 55-Jährige.
Besonders problematisch sind die Krankheitsschübe, unter denen er leiden muss: "Wenn ich Stress habe oder unter Zeitdruck bin, habe ich solche Schübe. Das macht es in der Arbeit natürlich nicht immer einfach. Ich muss eben sehr häufig die Toilette aufsuchen", erzählt T.
Morbus Crohn ist eine chronische Erkrankung des Verdauungstrakts. Zu den typischen Beschwerden zählen starke Bauchschmerzen, Durchfall, Müdigkeit, Gewichtsverlust und Fieber. Die Erkrankung verläuft häufig in Schüben und kann Betroffene im Alltag erheblich einschränken.
T. musste sich im Zusammenhang mit seiner Erkrankung bereits 40 Operationen unterziehen, meist unter Vollnarkose. "Das belastet mich und meinen Körper", sagt der Welser. Angesichts seiner gesundheitlichen Situation beantragte er 2025 bei der PVA eine Berufsunfähigkeitspension.
Doch der Antrag wurde abgelehnt. Aus Sicht der Pensionsversicherung ist T. weiterhin in der Lage, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Der Oberösterreicher wollte die Entscheidung zunächst nicht akzeptieren und brachte eine Klage ein. Allerdings fiel auch ein weiteres medizinisches Gutachten nicht zu seinen Gunsten aus.
Laut PVA kam dieses "zum Ergebnis, dass aus gutachterlicher Sicht leichte bis mittelschwere Tätigkeiten vollzeitig, vorwiegend im Sitzen, möglich sind". Damit sieht die Pensionsversicherung die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitspension weiterhin nicht als erfüllt an. T. zog seine Klage schließlich zurück. Er begründet diesen Schritt mit der aus seiner Sicht fehlenden Erfolgsaussicht.
Für den 55-Jährigen bleibt damit eine schwierige Situation bestehen. Seine gesundheitlichen Probleme haben ihn nach eigenen Angaben den langjährigen Arbeitsplatz gekostet. Gleichzeitig bescheinigen ihm medizinische Gutachter, dass er noch arbeiten kann.
Dass ein Behinderungsgrad von 70 Prozent und zahlreiche Operationen nicht automatisch zu einem Pensionsanspruch führen, zeigt die Entscheidung in seinem Fall deutlich. Entscheidend ist bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit die verbliebene Arbeitsfähigkeit. Die PVA hält diese bei T. für ausreichend.
Ob und wo der Oberösterreicher unter den festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich wieder eine passende Beschäftigung finden kann, bleibt allerdings offen.