Mehrjährige Haftstrafen

50 Coups! 300.000 € Schaden durch Baumaschinen-Bande

Acht Angeklagte aus einem Dorf in Rumänien landeten am Donnerstag in Wr. Neustadt vor Gericht – die Bande fasste mehrjährige Haftstrafen aus.
Erich Wessely
12.02.2026, 18:09
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Acht Rumänen mussten am Donnerstag auf der Anklagebank am Landesgericht Wr. Neustadt Platz nehmen. Die Angeklagten stammen alle aus einem Dorf in Rumänien, wo die finanzielle Situation sehr schlecht sei, wie die Männer beim Prozess angaben.

Also beschlossen sie nach Österreich zu fahren. "Denn da kann man viel Geld verdienen", so einer der Angeklagten. Gekommen war die Bande aber nicht zum arbeiten, sondern zum Stehlen.

Einbruch in Baucontainer

Die Rumänen spezialisierten sich auf Baustellen und Lagerplätze, brachen dort die Container auf, benutzten gefälschte Schlüssel, kletterten über Zäune und stahlen schließlich alles, was zu Geld zu machen war, hauptsächlich Baumaschinen und Geräte. Die Tatorte von Februar bis August 2025: Wr. Neustadt, Unterwaltersdorf und weitere Orte.

Ein Angeklagter besaß sogar eine Baufirma – konnte die gestohlenen Maschinen gut gebrauchen. Maschinen, die nicht verkauft werden konnten, wurden auf Flohmärkten angeboten.

50 Einbruchsdiebstähle sollen die Männer aus Rumänien laut Staatsanwaltschaft begangen haben. Der Schaden beläuft sich laut Anklageschrift auf insgesamt 300.000 Euro. Am 2. August 2025 wurde die Bande schließlich auf frischer Tat ertappt, dabei endete die Flucht mit einem Unfall – ein Crash mit einem Polizeiauto.

Alle Angeklagten verurteilt

Die acht Angeklagten verantworteten sich, bis auf einen, alle geständig, ein Angeklagter gestand nur teilweise. Kurz vor 18 Uhr die Urteile beim Schöffenverfahren wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch und anderer Delikte: Zwei Jahre und drei Monate Haft für den Erstangeklagten, drei Jahre Haft für den Zweitangeklagten, vier Jahre Haft für den Drittangeklagten, drei Jahre und sechs Monate Haft für den Viertangeklagten, drei Jahre und sechs Monate Haft für den Fünftangeklagten, drei Jahre und sechs Monate Haft für den Sechstangeklagten, eine Zusatzstrafe von 22 Monaten für den siebenten Angeklagten, 18 Monate Haft (davon 14 Monate bedingt) für den achten Angeklagten. Zwei der Urteile sind nicht rechtskräftig, die restlichen Urteile bereits rechtskräftig.

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